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... am Ströbitzer Landgraben

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Rhabarber ernten und verarbeiten

(manufactum.de)

Schon im April wurden die ersten Rhabarberstangen geerntet, im Mai ist Haupterntezeit, und ab Johanni (24. Juni) ist die Rhabarberzeit traditionell beendet. Zum Sommer hin steigt nämlich der Oxalsäuregehalt in den Stangen stetig an; zudem benötigt die Pflanze, die seit dem frühen Frühjahr eine enorme Blattmasse gebildet hat, nun eine Phase der Regeneration.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Messer zum Abschneiden der Blätter, Erntegefäß, Hornspäne, gegebenenfalls Marmeladengläser und sonstiges Zubehör für die Verarbeitung.

Anleitung
Junge Rhabarberstauden im Jahr der Pflanzung gar nicht beernten und auch im zweiten Standjahr nur wenige Stangen entnehmen. Ab dem dritten Jahr ist die normale Ernte möglich.
Die Rhabarberstangen nicht abschneiden, sondern mit einer drehenden Bewegung vom Stock lösen. So entstehen keine Wunden, über die Krankheitserreger eindringen könnten. Die Blätter gleich an Ort und Stelle abschneiden und als Mulch auf dem Beet liegen lassen. Größere Mengen auf den Kompost geben.
Da Rhabarber ein Starkzehrer ist, wird die Ernte mit einer zusätzlichen Gabe von Hornspänen (oder einem anderen stickstoffbetonten Dünger) im Mai oder Juni deutlich verbessert.
Manufactum-Tipp
Verwendung von Rhabarber
Aus Rhabarber lassen sich Kompott, Marmelade, Desserts oder Saft bereiten. Er eignet sich hervorragend als Kuchenbelag, und seine herbe Säure empfiehlt ihn ebenso für herzhaft-würzige Chutneys. Hier bietet sich zum Beispiel die Kombination mit Chili, Knoblauch und Ingwer an. Besonders in England wird Rhabarber auch gerne als säuerliches Gemüse zubereitet. Darüber hinaus lässt sich Rhabarber auf vielerlei Weise kombinieren, denn er passt zu Erdbeeren, Orangen, Zitronen oder Bananen und wird durch Wein, Vanille, Zimt, Ingwer oder Nelken verfeinert.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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