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... am Ströbitzer Landgraben

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Rhabarber ernten und verarbeiten

(manufactum.de)

Schon im April wurden die ersten Rhabarberstangen geerntet, im Mai ist Haupterntezeit, und ab Johanni (24. Juni) ist die Rhabarberzeit traditionell beendet. Zum Sommer hin steigt nämlich der Oxalsäuregehalt in den Stangen stetig an; zudem benötigt die Pflanze, die seit dem frühen Frühjahr eine enorme Blattmasse gebildet hat, nun eine Phase der Regeneration.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Messer zum Abschneiden der Blätter, Erntegefäß, Hornspäne, gegebenenfalls Marmeladengläser und sonstiges Zubehör für die Verarbeitung.

Anleitung
Junge Rhabarberstauden im Jahr der Pflanzung gar nicht beernten und auch im zweiten Standjahr nur wenige Stangen entnehmen. Ab dem dritten Jahr ist die normale Ernte möglich.
Die Rhabarberstangen nicht abschneiden, sondern mit einer drehenden Bewegung vom Stock lösen. So entstehen keine Wunden, über die Krankheitserreger eindringen könnten. Die Blätter gleich an Ort und Stelle abschneiden und als Mulch auf dem Beet liegen lassen. Größere Mengen auf den Kompost geben.
Da Rhabarber ein Starkzehrer ist, wird die Ernte mit einer zusätzlichen Gabe von Hornspänen (oder einem anderen stickstoffbetonten Dünger) im Mai oder Juni deutlich verbessert.
Manufactum-Tipp
Verwendung von Rhabarber
Aus Rhabarber lassen sich Kompott, Marmelade, Desserts oder Saft bereiten. Er eignet sich hervorragend als Kuchenbelag, und seine herbe Säure empfiehlt ihn ebenso für herzhaft-würzige Chutneys. Hier bietet sich zum Beispiel die Kombination mit Chili, Knoblauch und Ingwer an. Besonders in England wird Rhabarber auch gerne als säuerliches Gemüse zubereitet. Darüber hinaus lässt sich Rhabarber auf vielerlei Weise kombinieren, denn er passt zu Erdbeeren, Orangen, Zitronen oder Bananen und wird durch Wein, Vanille, Zimt, Ingwer oder Nelken verfeinert.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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