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... am Ströbitzer Landgraben

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Neuanpflanzungen ständig feucht halten und pflegen

(manufactum.de)

Die in diesem Frühjahr frisch gesetzten Pflanzen haben jetzt noch kein ausreichendes Wurzelwerk, um sich bei ausbleibendem Regen aus tieferen Bodenschichten selbst mit Wasser versorgen zu können. Die Pflanzen müssen in den kommenden Wochen bei trockener Witterung besonders aufmerksam beobachtet und regelmäßig gewässert werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Gießkanne oder Gießgerät mit Brausekopf, Schaufel und Transportkarre zum Aufbringen einer Mulchschicht, scharfe Baum- oder Rosenschere mit sauberen Klingen.
Zubehör: (organisches) Mulchmaterial, Mulchfolie oder Mulchscheibe.

Um ein Verschwemmen der gegebenenfalls vom Pflanzen noch lockeren Erde zu verhindern, eine Gießkanne oder ein Gießgerät mit Brausekopf verwenden.
Besser weniger häufig, dann aber durchdringend wässern; einem neu gepflanzten Obstbaum zum Beispiel einmal wöchentlich etwa 15 Liter Wasser geben. Das ergibt eine gute Durchfeuchtung der Wurzelzone und ist effektiver, als täglich eine kleine Menge zu geben, die oberflächlich wieder verdunsten könnte.
Um generell die Verdunstung von Wasser aus dem Boden zu minimieren, die Flächen rund um die Pflanzen – bei Bäumen also die sogenannte Baumscheibe – mit einer schützenden, den Boden feucht haltenden Mulchschicht bedecken, die gleichzeitig das Aufkommen konkurrierender Unkräuter unterdrückt. Als Mulchmaterial eignen sich Stroh, Rindenkompost, Laub oder Rasenschnitt. Eine gleichmäßig dicke Schicht auf dem Boden verteilen und im Laufe des Sommers immer wieder erneuern, so dass der Boden ständig bedeckt ist, feucht und humusreich bleibt.
Alternativ bei Bäumen eine sogenannte Mulchscheibe (runde, flache Scheibe aus Kokosfaser oder latexierter Pappe) auf die Baumscheibe legen; für größere Flächen unter Hecken oder Beerenstrauchreihen eignet sich auch Mulchfolie gut.
Schlecht austreibende Pflanzen nach Bedarf zurückschneiden. Diese Maßnahme führt zu einem verbesserten Anwachsen der Pflanzen, da weniger oberirdische Pflanzenmasse versorgt werden muss und zunächst die Hauptkraft in die Wurzelbildung fließen kann

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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