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Pflanzenjauchen herstellen

(manufactum.de)

Selbst angesetzte Pflanzenjauchen und -brühen sind ein preiswerter, dabei höchst effektiver und rein pflanzlicher Dünger. Sie sind aufgrund der hohen Stickstoff- und Kaliumgehalte immer dann von Nutzen, wenn man einen kräftigen Wachstumsschub erreichen will oder starkzehrende Gemüse wie Tomaten, Rhabarber oder Kohl versorgt werden müssen.

Es wird benötigt:

Pflanzen: frisch geerntete und zerkleinerte Kräuter, je nach geplanter Anwendung der Jauche.
Werkzeug: Schere oder Sichel zum Ernten der Kräuter.
Zubehör: Fässer, Eimer und Töpfe zum Ansetzen der Jauche (aus Kunststoff, Holz oder Steingut), passendes Abdeckgitter, passender Deckel, Sammelgefäß zum Ernten der Kräuter, Holzstab zum Umrühren, Gesteinsmehl, gegebenenfalls fertiges Jaucheextrakt, Handschuhe zum Schutz vor Nesselblättern, Gießkanne mit abnehmbarem Brausekopf, Trichter und Sieb zum Einfüllen der Jauche.

Anleitung (am Beispiel einer Brennnesseljauche)
Geeignete Gefäße bereitstellen. Zum Ansetzen einer Jauche eignen sich Fässer und Eimer aus Kunststoff oder Holz sowie Steinguttöpfe. Metallgefäße sind ungeeignet, da die Jauche während der Gärung pflanzenschädliche Stoffe aus dem Material lösen könnte. Über die Öffnung später ein Gitter oder ähnliches legen, welches verhindert, dass Tiere in die Behälter fallen, gleichzeitig aber eine gute Luftzirkulation zulässt.
Brennnesseln schneiden, grob zerkleinern und sogleich verwenden. Das Kraut (Blätter und Stengel) kann vom Austrieb im Frühjahr bis zum Samenansatz im Sommer verwendet werden; danach lässt der Gehalt nutzbringender Inhaltsstoffe stark nach.
Das Behältnis etwa bis zur Hälfte mit Pflanzenmasse befüllen und mit Regenwasser oder gut abgestandenem Leitungswasser bis etwa 10 cm unter den Rand auffüllen. (Nicht mehr, da die Jauche während der Gärung aufschäumt.) An einem sonnigen Platz kommt der Vergärungsprozess dann recht schnell in Gang; um eine genügende Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten, möglichst einmal am Tag kräftig umrühren.
Wenn der während der Gärung entstehende Geruch zu streng ist, eine Handvoll Gesteinsmehl zugeben.
Die Jauche ist fertig zum Gebrauch, wenn sie nicht mehr schäumt und eine braune Farbe angenommen hat. Dies ist, je nach Witterung, nach zwei bis drei Wochen der Fall; den Behälter dann mit einem Deckel verschließen. (Die Jauche hält sich bis zum Ende der Gartensaison. Die Behälter dann komplett entleeren und etwaige Reste über den Kompost oder unter Beerensträuchern verteilen.)
Die Jauche vor der Verwendung mit Wasser verdünnen, denn eine zu konzentrierte Düngelösung kann eher von Schaden sein und zu sogenannten Verbrennungen (Trockenschäden durch eine gehemmte Wasseraufnahme) an den Pflanzen führen. In der Regel wird im Verhältnis 1:10 verdünnt; für Pflanzen mit geringerem Nährstoffbedarf ist eine 1:20-Verdünnung geeigneter.
Für eine „normale“ Düngung über den Boden die Jauche mit einer Gießkanne ohne Brause direkt in den Wurzelbereich der Pflanzen gießen. Wird sie für eine Blattdüngung verwendet (Ausbringung direkt auf die Blätter und Triebe), ist eine Kanne mit Brausekopf notwendig. Die Jauche beim Einfüllen in die Kanne durchsieben, damit die Gießlöcher nicht verstopfen.
Für Gärtner, die nur über wenig Fläche, gegebenenfalls mit direkt angrenzenden Nachbargrundstücken, verfügen oder ausschließlich statt auf Balkon oder Terrasse gärtnern, eignen sich fertige, hochkonzentrierte Extrakte, die nur noch mit Wasser verdünnt werden müssen. Es sind dann keine größeren Behältnisse notwendig und kaum eine Geruchsbelästigung zu befürchten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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