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... am Ströbitzer Landgraben

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Kartoffeln anhäufeln oder mulchen

(manufactum.de)

Wenn das Kartoffelkraut aus dem Boden kommt, kann mit dem Anhäufeln begonnen werden. Sinn dieser Arbeit ist, die Knollenbildung zu fördern, den Boden zu lockern und Unkrautwuchs zu verhindern. Zudem wird vermieden, dass neue Tochterknollen aus der Erde herauswachsen und dann durch Lichteinwirkung grün und ungenießbar werden. Alternativ kann das Kartoffelbeet auch gemulcht werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: (Blatt-)Hacke zum Anhäufeln, Gabel oder Schaufel zum Verteilen von Mulchmaterial, Algenkalk oder Gesteinsmehl, Sammelbehälter für Unkraut, gegebenenfalls Transportkarre für Mulchmaterial, Mulchmaterial wie Gras, Laub, Stroh oder schwarze Folie, Arbeitshandschuhe.

Die Pflanzen anhäufeln, sobald das Kartoffelkraut etwa 10 bis 15 cm hoch ist. Dazu die Erde – am besten mit einer Blatthacke – von beiden Seiten so hoch an die Pflanze ziehen, dass nur noch die Triebspitzen herausschauen. Diese Maßnahme fördert den Ertrag, da die mit Erde zugeworfenen Sprosse zusätzliche Wurzeln und Tochterknollen bilden. Zudem bleibt der Boden locker, was die Knollenbildung zusätzlich fördert, und es wird verhindert, daß Knollen aus der Erde herauswachsen und unter Lichteinwirkung ungenießbar werden.
Vor dem Anhäufeln die Pflanzen dünn mit Algenkalk oder Gesteinsmehl bestäuben. Dies fördert die Widerstandsfähigkeit gegen Kraut- und Braunfäule.
Beim Anhäufeln gleichzeitig alles Unkraut entfernen; vor allem solange die Kartoffelstauden noch klein sind und die Unkräuter eine ernstzunehmende Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe darstellen können. Dabei auch größere Steine aus dem Boden klauben.
Die Erddämme verhindern, dass freiliegende Knollen durch Licht ungenießbar werdenDie Erddämme verhindern, dass freiliegende Knollen durch Licht ungenießbar werden
Nach etwa drei Wochen das Anhäufeln wiederholen. Freiliegende Knollen immer sofort mit Erde bedecken.
Alternativ zum Anhäufeln gibt es die Möglichkeit, den Boden zu mulchen. Das Kartoffelbeet wird dabei mit einer mindestens 20 cm hohen Mulchschicht – zum Beispiel aus Gras, Laub oder Stroh – bedeckt. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass das Bodenleben gefördert und der Boden sehr locker wird; zudem werden durch die Zersetzung des organischen Materials Nährstoffe frei, die den Pflanzen als zusätzlicher Dünger zur Verfügung stehen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kartoffelreihen nach der Pflanzung mit schwarzer Folie zu bedecken, in die jeweils Schlitze für das Kraut geschnitten werden. Der Boden erwärmt sich unter der Folie rasch, und gleichzeitig werden Unkrautwuchs und das Grünwerden der Knollen unterdrückt.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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