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... am Ströbitzer Landgraben

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Gemüse ins Freiland säen und pflanzen

(manufactum.de)

Im Mai können nun auch die letzten (frostempfindlichen) Gemüse direkt ins Freiland oder Hochbeet gesät bzw. die selbst vorgezogenen oder gekauften Jungpflanzen gesetzt werden.

Es wird benötigt:

Saat- und Pflanzgut: gesundes, keimfähiges Saatgut bzw. gesunde Jungpflanzen von Gemüsearten, die im Mai ausgesät bzw. ausgepflanzt werden.
Werkzeug: Werkzeug zur flachen Bodenlockerung (Kultivator, Rollkultivator, Flachschneider, Harke oder Handegge), Rechen, Schaufel, Pflanzwerkzeug für Jungpflanzen (Pflanzholz, -kelle, -messer).
Zubehör: Pflanzschnur, Etiketten, Transport- oder Schubkarre, gegebenenfalls Mulchfolie, Vliesmaterial oder Kulturschutznetze (im Fachhandel erhältlich).

Folgende Arten können jetzt gesät bzw. gepflanzt werden
Sommersalat, Möhre, Chicorée, Sommerrettich, Radieschen, Rote Bete, Kohlrabi, Winterlauch, Pastinake, Fenchel, Zuckermais, Stangen- und Buschbohne, Dill, Majoran und Bohnenkraut können den ganzen Mai über gesät werden; Erbsen bis Mitte des Monats.
Kohlgewächse, Sellerie, Lauch und Fenchel werden am besten vorgezogen und ab Anfang Mai ausgepflanzt.
Mit dem Auspflanzen von Gurke, Zucchini, Kürbis, Tomate und Paprika bis nach den Eisheiligen warten.

Anleitung
Die Erde mit Kultivator, Flachschneider oder Harke nur flach lockern (die oberen 3 bis 5 cm). Wenn nötig, mit reifem Kompost aufbessern und mit einem Rechen einebnen. Ist der Düngezustand des Bodens nicht bekannt, sollte eine Bodenanalyse durchgeführt werden.
Mit einem Rechen (mit der umgedrehten, kurzen Seite), Flachschneider oder Jäter Reihen ziehen (Reihenabstand je nach Pflanze 20 bis 25 cm). Möglichst gerade und parallel verlaufende Reihen, die mit Hilfe gespannter Schnüre oder entlang eines Bretts gezogen werden können, erleichtern später das Hacken und Vereinzeln.
Für die Aussaat die Reihen zu Rillen vertiefen (Rillentiefe 2 bis 5 cm).
Den Samen möglichst gleichmäßig verteilen und darauf achten, dass keine Samenkörner über- oder sehr dicht beieinander liegen: Das erspart zum einen die spätere Arbeit des Verziehens, zum anderen entwickeln sich Sämlinge besser, wenn sie genug Platz haben. Sie wachsen in der Regel schneller, sind gesünder und entwickeln ein stärkeres Wurzelsystem. Richtig ausgesät wird, indem die Samen als Prise mit den Fingern gefasst oder sie vorsichtig (durch Klopfen) aus der Samentüte geschüttelt werden. Sehr feines Saatgut – zum Beispiel von Kohl, Petersilie oder Lauch – lässt sich leichter aussäen, wenn es mit hellem Sand vermischt wird.
Mit Harke oder Rechen vorsichtig lockere Erde über die Saatreihen ziehen und mit dem Werkzeugrücken andrücken. Dies sorgt dafür, dass sich Hohlräume im Boden schließen und der Samen einen guten Bodenkontakt erhält ("Bodenschluss").
Die Saatreihen mit dem leeren Samentütchen oder einem Etikett markieren.
Werden Jungpflanzen gesetzt, diese je nach Gemüseart im passenden Abstand in Reihen pflanzen. Die Pflänzchen mit beiden Händen gut andrücken und dafür sorgen, dass um die Wurzeln herum keine Hohlräume bleiben. Jede Pflanze vorsichtig (mit einer Gießkanne mit feinem Brausekopf) angießen.
Bei trockener Witterung muss das Beet nun ständig feucht gehalten werden.
Aussaaten und Jungpflanzen am besten gleich mit Vlies oder Kulturschutznetzen abdecken, da ab jetzt mit der Eiablage der Gemüsefliegen zu rechnen ist. (Der Beginn der Kastanienblüte ist der phänologische Anzeiger dafür.) Vlies oder Netz locker auflegen oder über Tunnelkonstruktionen spannen und an allen Seiten mit Erde, Brettern oder Haken befestigen. Netze können bis zum Ende der Kultur aufgelegt bleiben; ein Vlies sollte bei höheren Tagestemperaturen aufgedeckt werden, da es darunter sonst zu warm wird.

Spezielle Hinweise für einige Kulturen
Um bei den relativ harten Samen von Bohnen, Erbsen oder Zuckermais die Keimung zu verbessern, diese vor der Aussaat mindestens eine Stunde in lauwarmem Wasser quellen lassen.
Wärmebedürftige Gemüse wie Zucchini, Gurke oder Kürbis in schwarze Mulchfolie pflanzen. Dazu die Folie über die Fläche auslegen und an den Rändern mit Erde befestigen. Mit einem scharfen Messer ein Kreuz oder T-Kreuz in die Folie schneiden, die entstandenen Ecken hochklappen, die Pflanze in die Öffnung setzen und diese anschließend wieder (weitgehend) verschließen. Unter der schwarzen Folie erwärmt sich der Boden tagsüber stärker und eine nächtliche Abkühlung wird deutlich reduziert. Zudem wirkt die Folie einer Verunkrautung der Fläche vor, über die die Pflanzen in den kommenden Monaten ihre Ranken ausbreiten werden.
Salate satzweise im Abstand von zwei Wochen aussäen. So wird vermieden, dass zu große Mengen gleichzeitig reif sind; es kann mit verschiedenen Arten und Sorten variiert werden, und die Ernte erstreckt sich über einen sehr langen Zeitraum.
Kälte regt Kohl, Kohlrabi, Sellerie und Möhren zum Blühen ("Schossen") an. Ist eine Kälteperiode angesagt, die Pflanzen mit Vlies abdecken. Die Blütenbildung ist bei Gemüse unerwünscht, da die Pflanzen dann alle Kraft in die Samenbildung legt. Die Pflanzenteile, die eigentlich geerntet werden sollen, entwickeln sich nicht weiter; Geschmack und Konsistenz verändern sich nachteilig.
Rote Bete, Möhren oder Knollensellerie brauchen Platz zur Entwicklung ihrer Wurzeln und Knollen. Stehen sie zu eng, einzelne Pflanzen aus der Reihe herausziehen; Rote-Bete-Pflänzchen eignen sich dazu, auch wieder an anderer Stelle gesetzt zu werden.
Damit Lauch (auch Porree) lange, weiße Schäfte entwickelt, muss er tief gepflanzt werden. Die Jungpflanze darf höchstens zur Hälfte aus dem Pflanzloch herausschauen; dieses am besten mit einem Pflanzloch vorbohren. Nach einigen Wochen die Pflanzen anhäufeln.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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