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... am Ströbitzer Landgraben

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Pflaumen, Sommerbirnen und erste Äpfel ernten

(manufactum.de)

Anleitung
Im August sind die ersten Äpfel reif (der bekannteste „Augustapfel“ ist der ’Klarapfel‘). Am besten frisch vom Baum genießen oder gleich zu Gelee oder Kompott verarbeiten, da die Früchte nur maximal zwei Wochen lagerbar sind.
Pfirsiche und Aprikosen nicht zu früh ernten; je länger sie am Baum ausreifen können, desto besser sind Aroma und Geschmack. Gerade das macht den großen Unterschied zu gekauften, in der Regel unreif geernteten Früchten aus!
Kornelkirschen erst ernten, wenn die Früchte dunkelrot gefärbt sind.
Sommerbirnen frühzeitig ernten; vollreife Früchte werden rasch mehlig. Als Faustregel gilt: Sobald sich die ersten Birnen von allein lösen, sind die anderen erntereif.
Schon im Juli sind mit den Frühsorten ’Bühler Frühzwetsche‘ oder ’Ersinger‘ die ersten Pflaumen und Zwetschen reif; im August kommen die meisten anderen hinzu. Die Früchte reifen nach und nach; mehrmals durchpflücken und den optimalen Erntezeitpunkt durch Drücken der Früchte testen. Reife Früchte geben auf Druck leicht nach; die Schale sollte dabei noch fest und prall sein. Der passende Pflücktermin ist aber auch von der geplanten Verwertung und den Geschmacksvorlieben abhängig: Je länger die Früchte am Baum hängen, desto süßer, aber weniger saftreich werden sie (und sind dann zum Beispiel hervorragend für die Bereitung von Pflaumenmus geeignet). Zeitig geerntete Pflaumen enthalten mehr erfrischende Fruchtsäure und sind saftiger – ideal zum Frischverzehr oder zum Kuchenbacken.
Die Erntezeit der Mirabellen beginnt etwa Mitte August. Die Früchte reifen (wie Pflaumen und Zwetschgen) nach und nach, daher den Baum mehrmals durchpflücken. Nur vollreife, gut ausgefärbte Früchte ernten; unreife Früchte besitzen noch nicht das volle mild-süße Aroma und lösen schlecht vom Stein. Mirabellen nach der Ernte bald verzehren oder verarbeiten, da die Früchte nur kurz lagerbar sind. Sie eignen sich für die Herstellung von Kompott, Konfitüre, Saft oder Likör sowie zum Einkochen. Das Einfrieren von Mirabellen ist nicht zu empfehlen, da sie dann erheblich an Qualität verlieren.
Bei vollbehangenen Bäumen, deren Äste sich unter der Last der Früchte nach unten biegen, eine Stütze anbringen. Unter die betreffenden Äste stabile Stangen mit einem gepolsterten Querholz am oberen Ende stellen; bei weichem Boden mit Brettern oder Platten ein Einsinken verhindern. Auch größere Äste mit einer passenden Gabelung sind gut geeignete Stützen.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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