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... am Ströbitzer Landgraben

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Komposthaufen kontrollieren und feucht halten

(manufactum.de)

Während niederschlagsfreier Hitzeperioden im Sommer kann es vorkommen, dass der im Frühjahr frisch aufgesetzte Kompost zu trocken wird. Erkennbar ist das an einer rissigen Oberfläche und bröckeligen Struktur des Materials sowie dem Auftreten von Ameisen. Um zu verhindern, dass sich die für die Zersetzungsprozesse wichtigen Regen- und Kompostwürmer zurückziehen und die Rotte zum Stillstand kommt, müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Schaufel, Gießkanne mit Brause, gegebenenfalls organischer Flüssigdünger, gegebenenfalls luft- und wasserdurchlässige Folie zur Abdeckung des Kompostes.
Ursachen für zu trockenen Kompost
Durch die anfängliche Erhitzung und spätere Abkühlung des Materials ist Wasser verdunstet. Fällt nicht genug Niederschlag, um den Verlust auszugleichen, wird das Material trockener.
Der Kompost wurde falsch angelegt: zu wenig feuchtes und/oder zu viel trockenes, verholztes Material verwendet.
Der Komposthaufen wird nicht ausreichend beschattet.
Abhilfe bei zu trockenem Kompost
Die fehlende Feuchte künstlich zuführen und den Kompost durchdringend mit einer Brause wässern. Der Rotteprozess kommt schneller wieder in Gang, wenn dem Gießwasser etwas flüssiger, organischer Blumendünger oder ein sogenannter Kompostbeschleuniger (zum Beispiel „Humofix“) beigegeben wird.
Den Kompost umsetzen, gut durchmischen und mit feuchten Materialien wie Rasenschnitt, Obst- oder Gemüseabfällen anreichern.
Den Kompost abdecken bzw. schattieren. Dazu eignet sich eine flächendeckende Schicht aus Grasschnitt oder eine luft- und wasserdurchlässige (Mulch-)Folie. Am besten ist es, den Kompost früher im Jahr mit wüchsigen, nährstoffliebenden Pflanzen wie Kürbis oder Kapuzinerkresse zu bepflanzen, die ihn mit ihren Blättern beschatten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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