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Gemüsebeet bestellen im Sommer

(manufactum.de)

Im August wird im Gemüsebeet täglich geerntet; viele Gemüsearten können aber auch jetzt noch ausgesät oder gepflanzt werden. Darüber hinaus stehen zahlreiche Pflegearbeiten an: Schattieren, Wässern, Anhäufeln, den Boden lockern und mulchen oder die Herbst- und Wintergemüse ausreichend mit Dünger versorgen.

Es wird benötigt:

Saatgut: gesundes, keimfähiges Saatgut bzw. gesunde Jungpflanzen von Gemüsearten, die im August ausgesät bzw. ausgepflanzt werden.
Werkzeug: Pflanzwerkzeug für Jungpflanzen (Pflanzholz, -kelle, -messer), Rechen, Harke, Werkzeug zur flachen Bodenlockerung (Kultivator, Rollkultivator, Flachschneider oder Handegge), Gießkanne mit abnehmbarer Brause.
Zubehör: Pflanzschnur, Etiketten, Transport- oder Schubkarre, gegebenenfalls Mulchfolie, Vlies oder Zeitungspapier zur Beschattung, Kulturschutznetze, Mulchmaterial, dünne Arbeitshandschuhe.
Gemüse für die Aussaat im August
Anfang des Monats: Chinakohl, Kopf-, Eis- und Pflücksalat, Pak Choi, Teltower Rübchen, Herbstrüben.
Bis Mitte des Monats: Radieschen, Winterrettich, Frühlingszwiebeln.
Ab Mitte des Monats: Feldsalat, Spinat, Überwinterungszwiebeln, Mangold, Rauke.
Bei der Aussaat im Sommer beachten, dass die meisten Gemüsearten im warmen Boden zwar schneller auflaufen als im Frühjahr, die Gefahr des Austrocknens der gekeimten Saat aber sehr hoch ist. Bei sommerlicher Witterung reicht es oft nicht, morgens und abends zu gießen; die Aussaat daher zusätzlich mit Vlies, einigen belaubten Zweigen oder feuchtem Zeitungspapier beschatten. Ist die Keimung erfolgt und das erste Grün zu sehen, das Abdeckmaterial entfernen. Bei trockener Witterung weiterhin regelmäßig gießen. (Weitere Angaben für das richtige Vorgehen bei der Aussaat von Gemüse finden sich im Monat Mai unter „Gemüse ins Freiland säen und pflanzen“.)
Gemüse für die Pflanzung im August
Den ganzen Monat über: Pflücksalat, Winterendivien, Radicchio, Chinakohl, Pak Choi, Blumenkohl, Kohlrabi, Winterlauch.
Bis Mitte des Monats: Knollenfenchel, Kopf- und Eissalat.
Vorgezogene Setzlinge an sonnigen Tagen erst am Abend, besser aber bei bedecktem Wetter pflanzen. Nach dem Pflanzen jeden Setzling einzeln angießen, damit sich die Hohlräume um die Wurzeln schließen. Anschließend mit einer Harke trockene Erde über die feuchte ziehen, um ein Austrocknen und Verkrusten zu verhindern. Den kahlen Boden zwischen den jungen Pflanzen mit einer Mulchschicht bedecken. (Weitere Angaben für das richtige Vorgehen bei der Pflanzung von Gemüse finden sich im Monat Mai unter „Gemüse ins Freiland säen und pflanzen“.)

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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