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... am Ströbitzer Landgraben

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Tomatensamen ernten

(manufactum.de)

Tomaten lassen sich recht einfach über selbstgeerntetes Saatgut vermehren. Voraussetzung ist nur, dass samenfeste Sorten vorhanden sind, die alle typischen Eigenschaften unverändert an die Nachkommenschaft weitergeben und nicht – wie F1-Hybriden – in der Folgegeneration stark aufspalten und sehr uneinheitliche, in der Regel mit schlechteren Frucht- und Wuchseigenschaften ausgestattete Tochterpflanzen hervorbringen.

Es wird benötigt:

Pflanzen/Früchte: vollreife Früchte von gesunden, reichtragenden Pflanzen von samenfesten Tomatensorten.
Werkzeug und Zubehör: Küchen- oder Gärtnermesser, größeres Wasserglas, Frischhaltefolie, Küchensieb, saugfähiges Papier (Filter- oder Küchenpapier), Kunststoffdöschen oder Papiertütchen zur Samenaufbewahrung, wasserfester Stift.
Anleitung
Für die Samenernte nur vollreife Früchte von gesunden, reichtragenden Pflanzen verwenden.
Die Früchte halbieren und die Samen samt anhaftendem Fruchtfleisch in ein Wasserglas löffeln.
Die Samen mit Wasser und das Glas mit Frischhaltefolie bedecken. Es setzt nun eine Gärung ein, während deren sich die schleimige, keimhemmende Schicht, die den Samen umhüllt, löst. Die Samen sinken dann im Glas zu Boden; sie fühlen sich nicht mehr glitschig, sondern rauh an.
Dieser Abbauprozess dauert in der Regel ein bis zwei Tage, und sein Ende muss genau abgepasst werden; dazu am besten mit den Fingern die Rauhigkeit der Samen erfühlen. Dann sofort aus dem Glas entfernen, da die Samen dort nun – mit abgebauter Keimschutzschicht und in feuchtwarmer Umgebung – beste Keimbedingungen vorfinden; sie wären dann aber nicht mehr zu verwenden.
Die Masse aus dem Glas in ein Sieb füllen und das übrige Fruchtfleisch mit klarem Wasser unter einem harten Strahl abspülen.
Die Samen zum Trocknen auf einem Kaffeefilter oder Küchenpapier ausbreiten; es dürfen keine Samenkörner an- oder übereinanderliegen.
Die trockenen Samen in einer verschlossenen, lichtdichten Dose oder einem Papiertütchen an einem trockenen Ort aufbewahren. Mit dem Sortennamen beschriften!

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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