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... am Ströbitzer Landgraben

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Tomatensamen ernten

(manufactum.de)

Tomaten lassen sich recht einfach über selbstgeerntetes Saatgut vermehren. Voraussetzung ist nur, dass samenfeste Sorten vorhanden sind, die alle typischen Eigenschaften unverändert an die Nachkommenschaft weitergeben und nicht – wie F1-Hybriden – in der Folgegeneration stark aufspalten und sehr uneinheitliche, in der Regel mit schlechteren Frucht- und Wuchseigenschaften ausgestattete Tochterpflanzen hervorbringen.

Es wird benötigt:

Pflanzen/Früchte: vollreife Früchte von gesunden, reichtragenden Pflanzen von samenfesten Tomatensorten.
Werkzeug und Zubehör: Küchen- oder Gärtnermesser, größeres Wasserglas, Frischhaltefolie, Küchensieb, saugfähiges Papier (Filter- oder Küchenpapier), Kunststoffdöschen oder Papiertütchen zur Samenaufbewahrung, wasserfester Stift.
Anleitung
Für die Samenernte nur vollreife Früchte von gesunden, reichtragenden Pflanzen verwenden.
Die Früchte halbieren und die Samen samt anhaftendem Fruchtfleisch in ein Wasserglas löffeln.
Die Samen mit Wasser und das Glas mit Frischhaltefolie bedecken. Es setzt nun eine Gärung ein, während deren sich die schleimige, keimhemmende Schicht, die den Samen umhüllt, löst. Die Samen sinken dann im Glas zu Boden; sie fühlen sich nicht mehr glitschig, sondern rauh an.
Dieser Abbauprozess dauert in der Regel ein bis zwei Tage, und sein Ende muss genau abgepasst werden; dazu am besten mit den Fingern die Rauhigkeit der Samen erfühlen. Dann sofort aus dem Glas entfernen, da die Samen dort nun – mit abgebauter Keimschutzschicht und in feuchtwarmer Umgebung – beste Keimbedingungen vorfinden; sie wären dann aber nicht mehr zu verwenden.
Die Masse aus dem Glas in ein Sieb füllen und das übrige Fruchtfleisch mit klarem Wasser unter einem harten Strahl abspülen.
Die Samen zum Trocknen auf einem Kaffeefilter oder Küchenpapier ausbreiten; es dürfen keine Samenkörner an- oder übereinanderliegen.
Die trockenen Samen in einer verschlossenen, lichtdichten Dose oder einem Papiertütchen an einem trockenen Ort aufbewahren. Mit dem Sortennamen beschriften!

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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