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... am Ströbitzer Landgraben

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Sträuße pflücken

(manufactum.de)

Jetzt blühen Stauden und Blumen noch einmal besonders üppig, so dass ein Teil davon als Vasenschmuck geschnitten werden kann, ohne daß die Pflanzen dadurch Schaden nehmen würden. Der beste Schnittzeitpunkt ist frühmorgens.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes Messer oder Bypass-Schere mit schmalen, spitzen Klingen („Blumenschere“).
Zubehör: eher flacher Henkelkorb als „Erntegefäß“, Vasen in verschiedenen Größen und Formen, passend zu den jeweiligen Blumen.
Anleitung
Ein scharfes, sauberes Werkzeug (Blumenschere oder Messer) verwenden, das nicht zu Quetschungen an den teilweise weichen Blütenstielen führt.
Möglichst keine Stiele mit bereits vollständig geöffneten Blüten ernten.
Die Blumen so rasch wie möglich ins Wasser stellen und vorher noch einmal frisch anschneiden. Dabei möglichst schräg schneiden, das vergrößert die „Wasseraufnahmefläche“.
Die unteren Blätter von den Blumenstielen entfernen, damit durch deren Zersetzung das Wasser nicht verschmutzt wird.
Zum Binden gemischter Sträuße die verschiedenen Schnittblumen am besten sortiert zurechtlegen. Dies erleichtert die gleichmäßige Verteilung unterschiedlicher Farben und Formen im Strauß.
Zusätzlich möglichst täglich das Wasser wechseln. Kein sehr kaltes, sondern besser lauwarmes Wasser verwenden.
Den Strauß an einen hellen Platz, aber ohne direkte Sonneneinstrahlung stellen.
Die Vase nicht in der Nähe einer Obstschale platzieren, da das – vor allem Äpfeln – entströmende Reifegas Ethylen die Haltbarkeit der Blumen stark verkürzt.
Um die Schnittblumen in der Vase länger frisch zu halten, helfen zwei Hausmittel: Eine Prise Zucker im Wasser dient als Nährstoffgabe, eine Kupfermünze wirkt antibakteriell und verzögert Zersetzungs- und Fäulnisprozesse.
Hartstielige Pflanzen (wie Rosen) oder solche, deren Stengel Milchsaft enthalten (wie alle Wolfsmilcharten), vor dem Einstellen in die Vase kurz in kochendes Wasser halten. Bei ersteren wird so die Wasseraufnahme verbessert, bei letzteren verhindert, dass der Milchsaft ins Vasenwasser austritt und zu Schädigungen der anderen Blumen führt.
Der Blütenstaub mancher Schnittblumen hinterlässt auf Textilien schwer zu entfernende gelbe oder orangefarbene Flecken. Bei diesen Arten (vor allem Lilien) deshalb vor dem Aufstellen die Staubgefäße herausschneiden.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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