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... am Ströbitzer Landgraben

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Beerensträucher auslichten

(manufactum.de)

Sobald Johannisbeeren und Himbeeren geerntet sind, sollten die Sträucher ausgelichtet werden. Dies erhält die Vitalität und Gesundheit der Pflanzen und führt im nächsten Sommer zu einer guten Belichtung der reifenden Früchte. Auch lassen sich regelmäßig ausgelichtete Sträucher besser beernten.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes, sauberes Schneidwerkzeug (je nach Größe der Pflanze und Dicke der Äste: Amboss- oder Bypass-Scheren mit kurzen oder langen Griffen.
Zubehör: gut sitzende Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut.
Anleitung
Bei Sommerhimbeeren direkt nach der Ernte die abgetragenen Ruten bodennah kappen. Diese Himbeeren tragen einmal im Jahr an den vorjährigen Trieben; diese können also nach der Ernte komplett entfernt werden, um Platz für den neuen Austrieb zu machen und – bei einem etwaigen Befall – der Verbreitung der Himbeerrutenkrankheit vorzubeugen. Zusätzlich die schwächeren der jungen, grünen Triebe sowie zu dicht stehende Ruten entfernen. Pro Pflanze die vitalsten fünf bis sieben Ruten stehenlassen und am Gerüst befestigen.
Bei Johannisbeeren ebenfalls nach der Ernte ältere Triebe (gut an der dunklen Rindenfärbung zu erkennen) bodennah entfernen, so dass höchstens acht Leittriebe erhalten bleiben. Die meisten Früchte hängen an den jüngeren, zwei- bis dreijährigen Trieben. An diese gelangt nach dem Auslichten mehr Licht. Sie können sich so schon jetzt besser entwickeln, und im nächsten Jahr bekommen die Früchte mehr Sonne zum Ausreifen.
Bei Schwarzen Johannisbeeren die verbleibenden Triebe zusätzlich auf etwa vier Augen (Knospen) einkürzen. Dadurch entsteht ein Saftstau, der die Bildung neuer fruchtbarer Seitentriebe anregt.
Bei Stachelbeeren mehltaubefallene Triebe entfernen und auslichten. Ausgewachsene Sträucher sollten acht bis zehn ein- bis zweijährige Triebe haben; alle älteren Äste (zu erkennen an der dunklen Rindenfarbe) bodennah entfernen.
Bei Brombeeren bilden sich jetzt – an den neuen Ruten, die im nächsten Jahr tragen – in den Blattachseln Seitentriebe (Geiztriebe). Diese auf zwei bis drei Augen zurückschneiden. Das Spalier bleibt übersichtlicher, und die Früchte dieses Jahres werden besser besonnt.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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