Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

und herzlich willkommen ...


... am Ströbitzer Landgraben

  • Home
  • Standort
  • News
  • Termine
  • Medien
  • Freie Gärten
  • Bildergalerie
  • Vorstand
  • Download
  • Tipps
  • Inserate
  • Gartenlokal
HomeStandortNewsTermineMedienFreie GärtenBildergalerieVorstandDownloadTippsInserateGartenlokal

Erdbeerpflanzen vermehren, pflegen und pflanzen

(manufactum.de)

Zum Ende der Haupterntezeit fallen im Erdbeerbeet einige Arbeiten an. Die Jungpflanzen von den im Juni markierten "Bestträgern" können nun abgetrennt, die Mutterpflanzen zurückgeschnitten sowie die ersten Neuanpflanzungen vorgenommen werden.

Es wird benötigt:

Pflanzen: gesunde Erdbeerpflanzen, möglichst mehrere Sorten (bei nicht selbstfruchtbaren Sorten darauf achten, dass genügend Befruchterpflanzen vorhanden sind).
Werkzeug: Pflanzkelle oder -hacke, Messer oder Blumenschere, Bypass-Schere mit eher langen Klingen (z.B. Heckenschere) oder hoch eingestellter Rasenmäher, Grabegabel, Kultivator oder Sauzahn, Gießkanne.
Zubehör: kleine Töpfe, kurze Drahtstücke, Blumen- oder lockere, gesiebte Beeterde, organischer Dünger.
Anleitung
Die Jungpflanzen von den zur Vermehrung markierten Mutterpflanzen, die schon im Beet Wurzeln gebildet haben, von der Mutterpflanze abtrennen, ausgraben und an den neuen Standort pflanzen.
Noch nicht bewurzelte Ableger an der Mutterpflanze belassen, kleine Töpfe mit Substrat (oder lockerer Beeterde) füllen und die Ableger darin mit Draht fixieren. Erst dann von der Mutterpflanze trennen, wenn sie gut eingewurzelt sind. Sie müssen nicht sofort ins neue Erdbeerbeet gepflanzt werden, sondern können auch noch eine Weile im Topf weiterwachsen.
Weiterhin alle Pflanzen, die nicht für die Vermehrung vorgesehen sind, regelmäßig abranken, damit keine Kraft in die Bildung von nicht benötigten Ablegern geht.
Traten im Erdbeerbestand Pilzkrankheiten (z.B. Mehltau) oder Schädlinge (z.B. Erdbeermilbe) auf, die abgetragenen Erdbeerpflanzen Ende des Monats auf etwa fünf Zentimeter zurückschneiden. Dies dient der Pflanzenhygiene, da alle befallenen Blätter aus dem Bestand entfernt werden. Bei größeren Erdbeerbeeten kann der Rückschnitt sehr effizient mit einem auf die richtige Höhe eingestellten Rasenmäher vorgenommen werden, ansonsten eignet sich zum Beispiel eine Heckenschere gut. Wichtig ist in jedem Fall, das „Herz“ der Erdbeerpflanze, den Vegetationspunkt, aus dem der Neuaustrieb erfolgt, nicht zu beschädigen oder gar versehentlich abzuschneiden.
Ab Ende des Monats – und dann den ganzen August über – kann gepflanzt und ein neues Erdbeerbeet angelegt werden. Dabei eine weite Fruchtfolge einhalten und eine Fläche erst nach drei bis vier Jahren wieder mit Erdbeeren bepflanzen, um einen gesunden Bestand zu erhalten.
Optimal ist es, das Beet zwei bis drei Wochen vor der Pflanzung vorzubereiten, damit sich die Erde bis dahin wieder setzen kann. Dazu den Boden mit Gabel, Kultivator oder Sauzahn gründlich lockern, Unkraut und größere Steine entfernen. Mit organischem Material anreichern; für Erdbeeren ist Kompost am besten geeignet (3 bis 4 Liter/qm). Nach dem Pflanzen kräftig wässern.
Da Fruchtgröße und Ertrag bei Erdbeeren mit jedem Jahr abnehmen, spätestens nach drei bis vier Jahren den Bestand komplett erneuern (und an einem anderen Platz im Garten ein neues Erdbeerbeet anlegen, siehe oben).

  • Januar
  • Februar
  • März
  • April
  • Mai
  • Juni
  • Juli
  • August

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Admin
© 2013 - 2025 Andreas Rusch
062265