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... am Ströbitzer Landgraben

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Richtig wässern bei Trockenheit

(manufactum.de)

Bei länger andauernden Trockenperioden muss nun auf eine ausreichende Wasserversorgung der Pflanzen geachtet werden. Dies gilt im besonderen für Neuanpflanzungen aus dem Frühjahr (die noch kein ausreichend verzweigtes Wurzelwerk besitzen, um sich selbst versorgen zu können) sowie den nun im Wachstum begriffenen Pflanzen in Gemüsebeet. Neben dem reinen Bedarf an Wasser ist auch zu beachten, dass nur in ausreichend feuchtem Boden Nährstoffe in eine pflanzenverfügbare Form aufgeschlossen werden können.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Gießkanne, Regner, Gießbrause und andere Gießgeräte zur Befestigung an einem Schlauch, Schlauch mit Armaturen, gegebenenfalls Schlauchwagen oder -halterungen zur Wandbefestigung, Regenmesser.
Anleitung
Nicht bei starker Sonneneinstrahlung oder bei Wind beregnen; bis zu 80% des ausgebrachten Wassers würde ungenutzt verdunsten oder abdriften, noch bevor es in den Boden eindringen kann. Zudem kann die Beregnung in der prallen Sonne zu Blattverbrennungen führen, und die Temperaturdifferenz zwischen kaltem Wasser und erhitzten Blättern führt bei verschiedenen Gemüsepflanzen zu Wachstumsstockungen.
Während des Sommers am besten abends bewässern, wenn die Sonne schon schräg steht, die Blätter aber noch abtrocknen können, um nicht über Nacht von Pilzbefall bedroht zu sein. (Nachteilig ist allerdings, dass von einer abendlichen Bewässerung Schnecken profitieren. In Gärten mit großem Schneckenaufkommen daher besser am frühen Morgen wässern.)
Möglichst gezielt bewässern, um einen Wasserverlust durch Verdunstung über Boden- und Blattfläche zu minimieren. Wo immer möglich, die Pflanzen mit Kanne oder Brause einzeln direkt am Fuß gießen.
Weniger oft, dann aber durchdringend gießen. Werden nur geringe Mengen Wasser ausgebracht, dringt es oft gar nicht bis in den Wurzelbereich der Pflanzen, sondern verdunstet an der Bodenoberfläche. Seltenes, dann aber durchdringendes Gießen wirkt nachhaltiger und fördert zudem die Ausbildung eines tiefreichenden Wurzelwerks, welches die Pflanzen unempfindlicher gegen Trockenperioden macht. Ein guter Anhaltswert ist eine Wassermenge von 7 bis 10 l/qm bei trockenem Boden, was einer Niederschlagsmenge von 7 bis 10 mm entspricht.
Um ein Gefühl für Niederschlagsmengen und deren Wirkung auf den Boden zu bekommen, einen Regenmesser im Garten aufstellen und mit dem Spaten testen, wie tief der Boden nach einem Regenguss durchfeuchtet wurde.
Hinweise, um den Wasserbedarf im Garten zu reduzieren
Leichte, sandige Böden können nur geringe Mengen Regenwasser speichern und trocknen dementsprechend schnell aus. Die Wasserhaltefähigkeit solcher Böden sollte mit Gaben von Kompost, Gesteinsmehl oder lehmiger Erde verbessert werden.
Eine dauernde Bedeckung der Erdoberfläche (mit Bewuchs oder einer Mulchdecke) reduziert die Verdunstung, verbessert die Struktur des Bodens und erhöht seine Wasserspeicherfähigkeit.
Die alte Gärtnerweisheit „Einmal hacken erspart dreimal gießen“ gilt nach wie vor. Das regelmäßige Hacken der oberen Bodenschicht hilft, die Verdunstung zu reduzieren und gleichzeitig eine Bodenstruktur zu erhalten, die für den steten Wassertransport aus tieferen Schichten in den Bereich der Pflanzenwurzeln sorgt.
Bei der Standortwahl müssen die Ansprüche der Pflanzen berücksichtigt werden. Schattenpflanzen können zum Beispiel an sonnigen, trockenen Standorten nur mit regelmäßiger, zusätzlicher Bewässerung gedeihen.
Eine Mischkultur im Gemüsebeet gewährleistet eine ständige Bodenbedeckung über die ganze Saison und hilft somit, die Verdunstung zu reduzieren. Gleiches gilt für eine Umrandung aus Buchshecken, die Beetpflanzen vor Wind schützt.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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