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Unkräuter vor der Samenreife entfernen

(manufactum.de)

Vogelmiere, Giersch oder Löwenzahn sind nicht allein deshalb unerwünscht, weil sie die Optik eines gestalteten Beetes stören. Vielmehr rauben die Wildkräuter den Gemüsepflanzen, Stauden oder Blumen Wasser, Nährstoffe und Licht, so dass diese in ihrem Wachstum beeinträchtigt oder sogar ganz verdrängt werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Harke, (Pendel-)Hacke oder Flachschneider, Fugenkratzer mit kurzem und langem Stiel, Messer, spezielle Werkzeuge zum Unkrautentfernen (Jäter, Löwenzahnstecher, Wurzelstecher, Thermo-Unkrautentferner), Besen mit groben, harten Borsten, Schaufel.
Zubehör: Sammelgefäße, Transportkarre für Mulchmaterial, stabile Folie oder Vlies zur Bodenabdeckung.
Anleitung
Unkräuter nicht zur Blüte kommen lassen. Damit sich die Pflanzen nicht weiter verbreiten, ist es wichtig, frühzeitig die Blütenköpfe zu entfernen und damit eine Samenbildung zu verhindern. Auch wenn gerade keine Zeit zum Jäten ist, sollte diese Arbeit getan werden.
Unkräuter mit eher flachem Wurzelsystem (zum Beispiel Vogelmiere, Franzosenkraut oder Springkraut) durch regelmäßiges Jäten entfernen. Besonders einfach geht das nach Regen, wenn der Boden aufgeweicht ist und viele Pflanzen auch ohne Werkzeug herausgezogen werden können. Bei trockenem Boden besser mit Harke, (Pendel-)Hacke oder Flachschneider arbeiten; damit die Erde auflockern und das Unkraut entfernen. Bei Sonnenschein können die (herausgezogenen) -Unkrautpflanzen auch einfach auf der Bodenoberfläche liegengelassen werden, da sie innerhalb kurzer Zeit vertrocknen. Sie werden durch Zersetzung dann wieder als organische Substanz dem Boden zugeführt.
Unkräuter mit tiefgehender (Pfahl-)Wurzel (zum Beispiel Löwenzahn, Distel oder Gänsedistel) mit einem Wurzelstecher bekämpfen. Das Werkzeug dicht neben der Pflanze einstechen und die Erde durch Rütteln lockern, bis sie sich samt kompletter Wurzel problemlos aus dem Boden ziehen lässt. Die Wurzel darf nicht abreißen, sonst wächst daraus schnell eine neue Pflanze, die meist fester im Boden verankert ist als die vorige.
Kochendes Wasser ist ein altes Hausmittel zur Unkrautbekämpfung: über die Pflanzen gießen, trocknen lassen und die Reste entfernen. Durch das Abbrühen wird das Gewebe der Pflanze zerstört. Im Gegensatz zu anderen Hausmitteln, wie dem Ausbringen von Salz oder Essig, ist diese Methode ökologisch völlig unbedenklich – wenn auch aufwendig.
Wege- und Terrassenflächen regelmäßig mit einem Straßenbesen (mit harten Borsten) kehren, um das Aufkommen von Unkräutern in den Fugen und Ritzen zwischen den Platten zu verhindern. Haben sich dort dennoch unerwünschte Pflanzen angesiedelt, diese mit Fugenkratzer oder Messer entfernen. Bei Plattenmaterial, das durch den Einsatz von Stahlklingen Schaden nehmen könnte, dieses wahlweise mit einem Thermo-Unkrautentferner behandeln.
Alternativ zum Säubern können breitere Fugen mit geeigneten, trittfesten und sehr zierenden (!) Polsterpflanzen „besetzt“ werden, so dass Unkraut dort nicht Fuß fassen kann. Dazu eignen sich zum Beispiel Sandthymian (Thymus serphyllum), Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) oder Römische Kamille (Chamaemelum nobile).
Auf stärker verunkrauteten Flächen vor dem Anlegen neuer Beete ein spezielles Unkrautvlies oder eine (möglichst dunkle) Folie auflegen. Die Lichtzufuhr wird damit weitgehend unterbrochen und das Wachstum der unerwünschten Pflanzen stark gehemmt.
Auf bewirtschafteten Flächen für eine ständige Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Holzhäcksel oder Rindenmulch sorgen, die das Aufkommen von Unkräutern hemmt. Dabei beachten, daß bei der Zersetzung mancher Materialien dem Boden Nährstoffe (vor allem Stickstoff) entzogen werden, und dies bei der Düngung berücksichtigen. Ausführliche Informationen dazu finden sich bei dem Thema „Offene Beetflächen mulchen“.
Ungünstig gelegene, schlecht zu nutzende Stellen im Garten wie Hänge und Böschungen, die Randbereiche der Rasenfläche oder die schattigen Bereiche unter Gehölzen mit sogenannten Bodendeckern bepflanzen. Mit meist niedrigem Wuchs bedecken diese Pflanzen rasch größere Flächen und bilden schließlich einen dichten Teppich, der die Ansiedlung anderer Pflanzen nicht zulässt. Gut geeignet sind zum Beispiel viele Storchschnabelarten (Geranium), Immergrün (Vinca), Elfenblume (Epimedium) oder Golderdbeere (Waldsteinie); zu bevorzugen sind die wintergrünen Arten und Sorten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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