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... am Ströbitzer Landgraben

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Winterkräuter aussäen

(manufactum.de)

Im Juli und August werden die zweijährigen Kräuter ausgesät, die über Winter grün bleiben und dann auch geerntet werden können. Dazu gehören Petersilie, Löffelkraut, Barbarakraut (Winterkresse), Winterportulak, Löwenzahn und Kümmel.

Es wird benötigt:

Saatgut: gesundes, keimfähiges Saatgut von zweijährigen Kräutern, die auch im Winter geerntet werden können.
Werkzeug: Rechen, Hacke, Werkzeug zur Bodenlockerung (Sauzahn, Kultivator, Rollkultivator, Flachschneider oder Handegge), Gießkanne mit Brause, gegebenenfalls Handschütte zum Verteilen von Kalk oder Dünger, gegebenenfalls Transportkarre und Schaufel zum Verteilen von Kompost.
Zubehör: Pflanzschnur, Etiketten, dünne Arbeitshandschuhe, gegebenenfalls Kompost, organischer Dünger oder (Algen-)Kalk.
Aussaatanleitung Petersilie (Petroselium crispum)
Petersilie braucht im Frühjahr oft drei Wochen und mehr, bis eine Keimung erfolgt; im warmen Augustboden keimt sie meist innerhalb von 14 Tagen – sofern das Aussaatbeet gleichmäßig feucht gehalten wird sowie halbschattig und kühl liegt. In Reihen mit 10 bis 15 cm Abstand säen.
Nur frisches Saatgut (nicht älter als zwei Jahre) verwenden, zum Beispiel das im Frühjahr selbstgeerntete.
Petersilie ist mit sich selbst und „engen Verwandten“ (Möhren oder Sellerie) unverträglich, deshalb dort aussäen, wo mindestens vier Jahre lang keine dieser Pflanzen gestanden hat.
Im August gesäte Petersilie lässt sich von Herbst bis zum darauffolgenden Frühjahr ernten. Den Winter über mit Fichtenreisig bedecken, damit auch bei Schnee geerntet werden kann. Im Mai oder Juni bilden sich dann die Doldenblüten, von denen später Samen für die nächste Aussaat geerntet werden können. Nach der Samenreife stirbt die Pflanze ab.
Aussaatanleitung Löffelkraut (Cochlearia officinalis)
Am sonnigen, gleichmäßig feuchten Standort in Reihen mit 20 bis 25 cm Abstand aussäen, später auf 20 x 20 cm vereinzeln.
Die Blätter können den ganzen Winter über geerntet werden und bleiben auch unter Schnee grün. Sie enthalten viele Mineralstoffe, Folsäure und Vitamin C und sind als Brotbelag, in Joghurt- oder Quarkspeisen zu nutzen.
Nach der Blüte im zeitigen Frühjahr nicht mehr ernten; die Blätter bekommen dann einen strengen, bitteren Geschmack.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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