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... am Ströbitzer Landgraben

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Kräuter durch Kopfstecklinge vermehren

(manufactum.de)

Viele Kräuter haben im Juli den Höhepunkt ihrer Entwicklung erreicht, sind nun besonders reich an Würzkraft und Heilstoffen – und im Überfluss vorhanden. Um einen Vorrat für den Winter anzulegen, werden sie nun geerntet, getrocknet und in passenden Gefäßen gelagert.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes Küchen- oder Gärtnermesser oder Bypass-Schere mit schmalen, geraden Klingen („Blumenschere“).
Zubehör: Erntegefäß, Bindegarn, Siebe oder mit Gaze bespannter Holzrahmen als Trockengestell, gegebenenfalls Dörrgerät, luftdicht schließende Aufbewahrungsgefäße für die getrockneten Blätter.
Anleitung
Im Juli ist Zeit für die Ernte von Estragon, Majoran, Bohnenkraut, Basilikum, Oregano, Zitronenmelisse, Eberraute, Minze, Lavendel und Beifuß. Von Koriander die bräunlichen Samenkörner ernten.
Die meisten Sommerkräuter haben kurz vor oder während der Blüte die beste Würzkraft; zu diesen Terminen ernten.
Komplette Triebe ernten, zu Kräutersträußen binden und zum Trocknen kopfüber an einem luftigen, schattigen, warmen, aber nicht heißen Ort aufhängen. Keine zu dicken Sträuße binden, damit innenliegende Blätter nicht feucht bleiben oder der Trocknungsprozess länger als nötig dauert und Inhaltsstoffe verlorengehen. Wenn die Blätter völlig trocken sind, von den Stielen abstreifen und sofort in luftdicht schließende, am besten dunkle Behälter füllen.
Alternativ die Blätter vor dem Trocknen abstreifen und auf Sieben oder einem mit Gaze bespannten Holzrahmen an einem schattigen, luftigen Ort trocknen.
Bohnenkraut am besten zur Vollblüte ernten.
Majoran ernten, sobald sich die ersten Blütenknospen gebildet haben.
Pfefferminze im Knospenstadium ernten. Ganze Triebe einige Zentimeter über dem Boden schneiden, dann aber die Blätter abstreifen und nur diese trocknen. Nach der Juliernte treibt die Minze noch einmal voll durch und liefert bis zum Herbst eine weitere gute Ernte.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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