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... am Ströbitzer Landgraben

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Gemüse ernten

(manufactum.de)

Im Juli erreicht die Erntezeit im Garten ihren Höhepunkt. Zahlreiche Gemüse sind nun erntereif und müssen gepflückt oder geschnitten und anschließend verarbeitet werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Grabegabel, Küchen- oder Gärtnermesser, Bypass-Schere mit längeren Blättern oder Sichel.
Zubehör: Erntebehältnisse (Körbe, Schalen, Schüsseln).
Anleitung
Das Kraut der abgeernteten Bohnen und Erbsen nicht ausreißen, sondern knapp über dem Boden abschneiden. Auf diese Weise bleiben die Wurzeln im Boden – mitsamt der daran befindlichen Knöllchenbakterien und dem darin gesammelten Stickstoff. Er kommt der Nachkultur als zusätzliche Nährstoffquelle zugute, und die Wurzeln selbst bereichern den Boden mit Humus.
Gurken alle zwei bis drei Tage ernten und nicht zu groß werden lassen. Bleiben die Früchte zu lang an der Pflanze, kann das dazu führen, dass ein Teil der Folgefrüchte schon im Frühstadium abgestoßen wird. Um die Ranken nicht zu beschädigen, Gurken immer mit einem Messer ernten. Für eine Ernte bis in den September, die Pflanze fortlaufend gut mit Wasser und Nährstoffen versorgen.
Frühkartoffeln erst ernten, wenn die Knollen gut ausgereift sind – erkennbar ist das am Vergilben des Krauts. Die Kartoffeln sind dann wesentlich schmackhafter und bringen gerade in den letzten Tagen noch einen erheblichen Ertragszuwachs.
Erbsen ernten, wenn die Körner voll ausgebildet, aber noch frisch und saftig sind. Diesen Zeitpunkt nicht verpassen; bei sehr warmer Witterung verlieren die Körner schnell an Qualität und werden schon nach zwei bis drei Tagen überständig.
Knollenfenchel rechtzeitig ernten: wenn die Knollen etwa faustgroß sind. Danach nehmen Geschmack und Qualität ab. Die Pflanze komplett aus dem Boden ziehen, die Wurzel entfernen und die Blätter zwei bis drei Zentimeter über der Knolle abschneiden (als Mulch auf dem Beet liegenlassen). Knollenfenchel hält sich bis zu vier Wochen im Kühlfach oder kann – kurz blanchiert – eingefroren werden.
Bohnen bringen mehr Ertrag, wenn sie mehrmals, regelmäßig und frühzeitig gepflückt werden. Sie sind reif, wenn sie beim Biegen glatt durchbrechen. Stangenbohnen lassen sich nur kurz lagern, daher erst am Tag der Zubereitung ernten. Nie roh verzehren, da Hülsen und Samen das giftige Phasin enthalten, das beim Kochen oder Blanchieren zerfällt.
Von Schnitt- oder Pflücksalat immer nur einzelne Blätter (die größten) ernten; die Pflanze selbst bleibt stehen und treibt von unten neue Blätter nach. Gleiches gilt für Mangold. Die Blätter von Hand pflücken oder mit einem Messer abschneiden.
Brokkoli ernten, wenn die Einzelknospen der Blume bereits gut ausgebildet, aber noch fest geschlossen sind. Diesen Zeitpunkt nicht verpassen; vor allem bei sehr warmer Witterung lockert die Blume schnell auf und verliert damit an Qualität. Etwa 15 Zentimeter unter der Blume schneiden, da auch der Stengel verwendet werden kann. Beachten: Wenn die Mittelblume geerntet ist, treibt die Pflanze aus den Blattachseln wieder Nebensprosse mit kleineren Blumen; die Erntezeit kann sich so – bei regelmäßigem Wässern und Düngen – bis Ende August erstrecken.
Tomaten regelmäßig durchpflücken (und dabei gleichzeitig entgeizen). Überreife Früchte neigen zum Platzen oder können mehlig werden. Der beste Pflückzeitpunkt ist zwei bis drei Tage nachdem sich die Haut – je nach Sorte – leuchtend rot, orange oder gelb gefärbt hat. Ernteüberschüsse am besten bei Zimmertemperatur lagern; im Kühlschrank bleiben die Früchte zwar länger schnittfest, verlieren aber schnell an Geschmack.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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