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... am Ströbitzer Landgraben

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Tipp desTages

Stauden und Rosen schneiden, um weitere Blüten anzuregen (Juli)

(manufactum.de)

Jetzt wächst der Rasen besonders schnell; er sollte nun regelmäßig gemäht werden, damit eine gleichmäßige, dichte Fläche entsteht.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Rasenmäher, gegebenenfalls eine Rasenkantenschere zum Nachschneiden, ein Sammelbehältnis für Schnittgut, stabile Arbeitsschuhe.
Anleitung
Etwa einmal pro Woche mähen. Durch den wiederkehrenden Schnitt verzweigen sich die Gräser an der Basis, und der Bewuchs wird dicht und bleibt gleichmäßig. Als Richtwert für die Mähfrequenz gilt alle sieben Tage, in den Monaten Mai und Juni, wenn die Gräser besonders schnell wachsen, eventuell auch häufiger.
Während der Arbeit nur auf der gemähten Fläche bewegen. Heruntergetretenes Gras richtet sich nur langsam wieder auf und wird dann eventuell nicht auf einheitlicher Höhe abgeschnitten.
Die richtige Schnitthöhe einstellen. Für einen durchschnittlichen Gebrauchsrasen sind 40 mm optimal; je nach Gefallen und vor allem Nutzung der Fläche kann dieser Wert aber auch um etwa 5 mm unter- oder überschritten werden.
Den Rasen nicht zu kurz schneiden, da sonst die Gräser Schaden nehmen. Der Vegetationspunkt – der Bereich, aus dem bei Pflanzen das Wachstum erfolgt – liegt bei Rasengräsern etwa auf halber Höhe des Halms. Wird er durch zu tief eingestellte Messer beim Mähen entfernt, dauert es relativ lange, bis sich die Pflanze erholt und neu austreibt. In der Folge kann der Rasen lückig werden, und er ist anfälliger bei Trockenheit: Er „verbrennt“. Als Faustregel gilt: nie mehr als ein Drittel der Blattmasse abmähen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Schnitthöhe von 40 mm frühestens bei einer Rasenhöhe von 60 mm erneut gemäht werden darf.
Rasen in Schattenlagen etwa 10 mm länger lassen, da die Gräser sonst nicht genügend Sonnenlicht zur Assimilation aufnehmen können. Ebenfalls während Hitze- und Trockenperioden nicht zu stark einkürzen. Längere Grashalme beschatten den Boden besser und lassen ihn nicht so schnell austrocknen.
Nicht bei Nässe mähen, da die Blätter und Halme im feuchten Zustand nicht sauber abgeschnitten werden. Das Schnittbild ist nicht einheitlich, weil das Schnittgut verklumpt und nicht vollständig in den Fangkorb gelangt; gleichzeitig wird der Rasenmäher stärker beansprucht. Auch können bei durchnässtem Boden die Räder schwerer Benzinrasenmäher einsinken und zusätzlichen Schaden an den Graswurzeln verursachen.
Immer die gesamte Schnittbreite ausnutzen, so dass der Mäher nur eine Radbreite in die geschnittene Spur hineinragt. Auf diese Weise entsteht eine übergangslose und streifenfreie Fläche – und die Arbeit ist schneller getan.
Sind exakte Rasenkanten gewünscht, nicht zu eng daran entlangmähen. Das äußere Rad des Mähers könnte an der Kante abrutschen und der rotierende Messerbalken (eines Sichelmähers) Teile der Grasnarbe abtrennen. Besser einen schmalen Streifen stehenlassen und diesen nachträglich mit einer Rasenkantenschere beschneiden.
Böschungen quer zum Hang mähen. Die Gräser werden auf diese Weise gleichmäßig geschnitten, und Bodenunebenheiten führen nicht zur Verletzung der Grasnarbe. Auch zur eigenen Sicherheit ist es wichtig, sich beim Mähen am Hang immer auf gleicher Höhe mit dem Rasenmäher zu befinden, um bei einem Sturz nicht überrollt zu werden.
Bei Verwendung eines Mulchmähers kann das (stark zerkleinerte) Schnittgut auf der Fläche verbleiben, ansonsten schon während des Mähens mit einem Grasfangkorb sammeln oder danach mit einem Rechen zusammenkehren und in geeignete Behältnissen von der Rasenfläche entfernen. Rasenschnitt ist ein exzellentes Material zum Mulchen von offenen Beetflächen sowie unter Himbeer- und anderen Beerensträuchern oder um den Komposthaufen zu bedecken.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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