Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

und herzlich willkommen ...


... am Ströbitzer Landgraben

  • Home
  • Standort
  • News
  • Termine
  • Medien
  • Freie Gärten
  • Bildergalerie
  • Vorstand
  • Download
  • Tipps
  • Inserate
  • Gartenlokal
HomeStandortNewsTermineMedienFreie GärtenBildergalerieVorstandDownloadTippsInserateGartenlokal

Tipp desTages

Pfingstrosen für die Vase schneiden (Mai)

(manufactum.de)

Sträuße aus Pfingstrosen benötigen kaum Beiwerk, denn die prächtigen Blumen wirken meist am besten für sich allein. Im Mai und Juni ist die Hauptblütezeit, in der auch Blumen für die Vase geschnitten werden können.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Blumenschere mit sauberen, scharfen, eher schmalen Klingen oder ein scharfes Messer, ausreichend große (hohe) Blumenvase.

Anleitung
Die Blütentriebe schneiden, sobald die Knospen deutlich Farbe annehmen und sich auf Druck weich anfühlen. Wenn zu früh geschnitten wird, öffnen sich die Blüten nicht, zu spät geschnittene Blumen sind dagegen rasch verblüht.
Die geernteten Stiele sofort ins Wasser stellen, denn aufgrund der großen Blattmasse werden Pfingstrosen schnell schlapp.
Das Wasser möglichst jeden Tag wechseln und die Stengel dabei immer wieder frisch anschneiden. Die Chinesische Pfingstrose hält dann zum Beispiel bis zu 10 Tage in der Vase.
Damit die Pfingstrosenstaude bzw. der -strauch nicht unter der Schnittblumenernte leidet, maximal ein Drittel der Blüten für die Vase schneiden und mindestens zwei Blätter pro Stiel an der Pflanze belassen.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Admin
© 2013 - 2025 Andreas Rusch
040113