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... am Ströbitzer Landgraben

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Tipp desTages

Vor dem ersten Frost Gießkannen und Regentonnen leeren (November)

(manufactum.de)

Gefriert Wasser zu Eis, kommt es zu einer Volumenausdehnung, die in einem begrenzten Raum (zum Beispiel Behältern oder Leitungen) zu einem enormen Druckaufbau und in der Folge zu Materialschäden führt. Diese sogenannte Frostsprengung führt bei Gerätschaften aus Metall zuerst zu undichten Schweißnähten oder Lötstellen oder bewirkt generell ein Aufreißen des Materials (auch Beton, Stein, Kunststoff oder Holz).

Es wird benötigt:
Zubehör: Material zum Schutz (Umwickeln) nicht frostfest verlegter Wasserleitungen, Standrohre oder Hähne (Vlies, Sackleinen, alte Bettlaken etc.), ausreichend großen Holzpfosten für größere, offene Wasserbehälter.

Anleitung

Die Leitung zum Außenwasserhahn abdrehen, entleeren und das Ventil des Hahns öffnen, damit sich in der Leitung kein Wasser ansammeln kann. Nicht frostfest verlegte Anschlüsse, Standrohre und Leitungen im Freien mit Vlies, Sackleinen oder anderen Materialien umwickeln.
Gießkannen entleeren und entweder einräumen oder draußen so aufstellen, dass es nicht hineinregnen kann.
Alle Gerätschaften aus Kunststoff (Schläuche, Gießkannen u.a.) in Keller, Garage oder Schuppen räumen, da das Material durch Frosteinwirkungen spröde werden und Schaden nehmen kann.
Wasserbehältnisse aus Kunststoff oder Beton (Regentonnen, andere Gießwasserbecken, Miniteiche) drohen zu reißen, sobald das Wasser gefriert. Am besten die Behälter vor Frostbeginn leeren und abdecken, so dass es nicht mehr hineinregnen kann; nicht fest am Boden verankerte Behälter nach dem Entleeren umdrehen. Ist eine Leerung nicht möglich, einen nicht zu kleinen Holzpfosten ins Wasser stellen. Das Holz federt den Eisdruck ab und verhindert, dass die Wände Schaden nehmen.
Regentonne Stahlblech mit SchlauchanschlußRegentonne Stahlblech mit Schlauchanschluß
Regentonne Stahlblech mit Schlauchanschluß

Gießkannen leeren und so aufbewahren, dass es nicht hineinregnen kannGießkannen leeren und so aufbewahren, dass es nicht hineinregnen kann
Gießkannen leeren und so aufbewahren, dass es nicht hineinregnen kann

Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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