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Tipp desTages

Stauden und Rosen schneiden, um weitere Blüten anzuregen (Juli)

(manufactum.de)

Blühen Pflanzen innerhalb der gleichen Vegetationsperiode ein zweites Mal, spricht man vom sogenannten Remontieren. Diese Nachblüte wird durch geeignete Schnittmaßnahmen angeregt bzw. kann durch diese gefördert werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfe Bypass-Schere mit kurzen Klingen („Rosenschere“), Schere mit langen Klingen (auch Heckenschere) für den bodennahen Komplettrückschnitt.
Zubehör: dornenfeste Arbeitshandschuhe, Sammelgefäß für Schnittgut.
Anleitung zum Schnitt remontierender Stauden
Nach der Hauptblüte (meist im Juni) bis knapp über den Boden komplett zurückschneiden. Dies hat einen Neuaustrieb und eine zweite Blüte im Spätsommer zur Folge. Solche Stauden sind zum Beispiel Rittersporn, Feinstrahlaster, Ziersalbei, Flockenblume, Kugeldistel, Sonnenbraut oder Katzenminze.
Bei einigen weiteren Stauden (zum Beispiel Frauenmantel, Zitronenmelisse oder Storchschnabel) empfiehlt sich ebenfalls ein bodennaher Rückschnitt: Sie blühen dann zwar nicht nach, treiben aber mit schönen, frischgrünen Blättern neu aus.
Nach dem Rückschnitt die Stauden mit einer Gabe Kompost oder einem organischen Dünger versorgen und (bei Trockenheit) gut wässern.
Anleitung zum Schnitt remontierender Rosen
Regelmäßig die verblühten Blüten entfernen. Dies reicht aus, um ein Nachschieben neuer Blüten anzuregen. Dabei bis knapp über das nächste Laubblatt schneiden, so dass keine Stummel stehen bleiben.
Ist die Rose durch starkes Wachstum im Frühsommer „aus der Form geraten“, kann der Blütenrückschnitt auch etwas großzügiger ausfallen, um dadurch wieder eine kompakte Wuchsform zu erhalten.
Remontierende Rosen sind in fast allen Rosenklassen zu finden; bei den Sorten der Klasse „Remontantrosen“ ist die Fähigkeit zur Nachblüte schon im Namen ersichtlich.
Zu beachten ist, dass die Rosen, bei denen die verblühten Blüten entfernt werden, keine Hagebutten mehr ansetzen können. In der Regel ist es aber ohnehin so, dass die einmalblühenden Rosen die schönsten Hagebutten bilden.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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