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Tipp desTages

Tomaten ausgeizen und pflegen (Juli)

(manufactum.de)

Ab Juni (bis in den September) müssen die Tomatenpflanzen regelmäßig "ausgegeizt", also alle in den Blattachseln entstehenden Seitentriebe entfernt werden. Gleichzeitig sind verschiedene Pflegemaßnahmen notwendig: gegebenenfalls die Befruchtung verbessern, die Pflanzen fortlaufend aufbinden und mehrmals nachdüngen.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Harke, Hacke oder Kultivator, Gießkanne mit abnehmbarer Brause.
Zubehör: stabile und ausreichend hohe Stützstäbe, gespannte Drähte oder Schnüre als Spalier, gegebenenfalls Pinsel mit weichen Borsten, stickstoffbetonter Dünger.
Anleitung
Die entstehenden Seitentriebe in den Blattachseln so früh wie möglich entfernen, in dem sie mit den Fingernägeln abgeknipst oder seitlich herausgebrochen werden. Durch dieses sogenannte Ausgeizen wird verhindert, dass die Tomate sehr viele Triebe mit großer Blattmasse bildet und (zu) viele Früchte ansetzt, die dann aber unter Umständen nicht ausreichend versorgt werden können, klein bleiben und nur schlecht reifen. Auch würde die Pflanze sehr dicht wachsen, was eine schlechte Durchlüftung und ein nur langsames Abtrocknen der Blätter zur Folge hat – Faktoren, die die Verbreitung von Schadpilzen befördern.
Außer bei Busch- oder Wildtomaten pro Pflanze also nur einen, höchstens zwei Haupttriebe stehen lassen und diese(n) fortlaufend an Stützstab, gespannte Drähte oder Schnüre anbinden.
Gleichzeitig die Tomatenpflanzen auf einen guten Fruchtansatz hin überprüfen. Ist dieser nur unzureichend, wurden zu wenige Blüten bestäubt. Für eine erfolgreiche Bestäubung muss bei einem Selbstbefruchter wie der Tomate der Pollen einer Blüte innerhalb der gleichen Pflanze auf die Narbe einer anderen Blüte gelangen. Dies geschieht bei der Tomate hauptsächlich durch Hummeln und Wildbienen, die während ihrer Nahrungssuche die Blüten in Vibration versetzen und so das Ausfallen der Pollen aus den Staubbeuteln verursachen. Auch stärkere Luftbewegungen können diesen Effekt verursachen. Vor allem im Gewächshaus herrscht aber meist nur eine geringe Luftzirkulation, ebenso ist hier der Insektenflug oft eingeschränkt.
Um trotzdem eine gute Bestäubung (ein Ausfallen der Pollen aus den Blüten) zu gewährleisten, im Gewächshaus täglich kräftig lüften sowie an den Tomatenpflanzen rütteln. Die beste Zeit dafür sind die Mittagsstunden, dann stäubt der Pollen am besten. Wer ganz sichergehen möchte, kann auch mit einem Pinsel den Pollen von einer Blüte auf die andere übertragen.
Ab jetzt regelmäßig stickstoffbetont düngen, zum Beispiel mit Brennesseljauche oder einem entsprechenden, leicht löslichen, organischen Dünger. Die Tomate befindet sich nun in der Hauptwachstumszeit; sie wächst schnell und bildet viele Blätter und Früchte, die ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden müssen. Flüssiger Dünger wie Jauche mit der Gießkanne ausbringen (ohne Brause direkt am Fuß der Tomatenpflanze), trockenen Dünger am Fuß der Pflanze gleichmäßig auf den Boden streuen, leicht einharken und anschließend gießen, damit der Dünger komplett in den Boden eingeschwemmt wird.
Aufgrund der großen Blattmasse haben Tomaten einen hohen Wasserbedarf, deshalb regelmäßig und ausreichend gießen. Eine gleichmäßige Wasserversorgung vermindert außerdem die Gefahr, dass die Früchte – von diesbezüglich empfindlichen Sorten – platzen. Tomatenpflanzen nie von oben beregnen, sondern das Gießwasser am Fuß der Pflanze ganz gezielt direkt auf den Boden ausbringen. Dazu eine Kanne ohne Gießbrause verwenden. Die Blätter müssen möglichst trocken bleiben, um eine Infektion mit Braunfäule (eine pilzliche Erkrankung, die zu großen Schäden bei Tomaten führen kann) zu verhindern bzw. zu erschweren.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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