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Tipp desTages

Blattläuse bekämpfen (Juni)

(manufactum.de)

Blattläuse zählen zu den bedeutendsten Schädlingen im Garten und in der Landwirtschaft. Bevorzugt bei warmer, trockener Witterung vermehren sie sich epedemieartig und besiedeln in großer Zahl Triebe, Knospen und Blätter fast aller Nutz- und Zierpflanzen. Sie ernähren sich überwiegend von den kohlenhydratreichen Pflanzensäften, die sie mit ihren langen Saugrüsseln direkt aus den Leitungsbahnen der Pflanze entnehmen. Die Hauptbefallszeit ist das späte Frühjahr und der Frühsommer.

Es wird benötigt:

Werkzeug und Zubehör: (Haushalts-)Sprühflasche, Pflanzensprühgerät, Sieb, gegebenenfalls Trichter, Gießkanne, gegebenenfalls Folie oder Papier zum Abdecken der Erde, Eimer oder anderes Gefäß zum Ansetzen der Pflanzenbrühe, Nist- und Futterplätze für blattlausvertilgende Tiere (Nützlinge).
Spritzmittel: Neutralseife, Niem-Präparate, Pflanzenbrühe aus Brennnesseln oder Wurmfarn.
Schäden, die durch Blattläuse verursacht werden
Durch das Anstechen des Pflanzengewebes kräuseln sich die befallenen Blätter oder rollen sich zusammen, Knospen entfalten sich nicht, Triebe verkümmern, und das Wachstum insgesamt wird gehemmt.
Blattläuse scheiden größere Mengen eines zuckerhaltigen Exkrements aus, den sogenannten Honigtau, der die Blätter mit einem klebrigen Film überzieht und zu Verschmutzungen durch Staub sowie der Besiedlung mit Pilzsporen führt. Die zur Photosynthese fähige Blattfläche wird reduziert und das Pflanzenwachstum damit gehemmt.
Durch den Saugvorgang können Blattläuse virale Krankheiten von Pflanze zu Pflanze übertragen, was zum Beispiel im Kartoffelanbau ein großes Problem darstellt.
Direkte Bekämpfung mit Spritzmitteln
Bei der Ausbringung von Spritzmitteln (an dieser Stelle wird nur auf ökologisch unbedenkliche Mittel eingegangen) generell beachten, dass direkte Sonneneinstrahlung unmittelbar nach der Behandlung zu vermeiden ist und insbesondere die Blattunterseiten behandelt werden müssen, da dort die meisten Tiere sitzen.
Bei leichtem Befall noch ohne größeren Schaden genügt oftmals das Abspritzen der befallenen Pflanzenteile mit einem harten Wasserstrahl.
Ein altes Hausmittel bei mittlerem Befall ist eine Lösung aus Schmierseife ohne synthetische Inhaltsstoffe (Neutralseife). Einen etwa walnussgroßen Klecks in lauwarmem Wasser – am besten direkt in einer Sprühflasche – auflösen und täglich auf die betroffenen Pflanzenteile sprühen. In vielen Fällen, z.B. bei Kübelpflanzen auf Terrasse und Balkon, ist diese Maßnahme höchst effektiv und völlig ausreichend. Gegebenenfalls das Erdreich abdecken, um einen größeren Eintrag der seifigen Lösung zu verhindern.
Ebenfalls bei mittelstarkem Befall helfen Pflanzenbrühen aus Brennnesseln oder Wurmfarn. Ein Kilo Pflanzenmasse mindestens 24 Stunden lang in 5 bis 10 Liter Wasser einweichen und die entstandene Brühe unverdünnt spritzen. Beim Einfüllen in das Spritzgerät durch ein Sieb gießen.
Bei stärkerem Befall haben sich Niem-Präparate als wirkungsvoll erwiesen. Extrakte des Niembaums sind rein biologischen Ursprungs und haben eine breitgefächerte Wirkung auf eine Vielzahl von Schädlingen, ohne dabei Nützlinge zu gefährden. Entsprechende Mittel sind im Handel erhältlich; die Spritzbrühe gemäß den beiliegenden Angaben herstellen und ausbringen.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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