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Tipp desTages

Pflanzen vor Schnecken schützen (Juli)

(manufactum.de)

Spätestens im Mai, oft schon im April, ist wieder mit einem verstärkten Aufkommen von Schnecken zu rechnen, die vor allem die frisch austreibenden Pflanzen in Gemüse-, Stauden- oder Blumenbeet "bedrohen". Salat, Dahlien oder Rittersporn müssen mit geeigneten Maßnahmen vor Fraß geschützt werden, will man nicht auf Ernte oder Blütenpracht verzichten.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Kultivator, Hacke, Harke oder Rechen zur Lockerung und Glättung der Beetfläche, Schaufel und Transportkarre zum Anlegen von trockenen Wegen, Rasenmäher, Sichel oder Sense zum Kurzhalten von Rasen und Wiese rund um die Beete, Spaten zum Einsetzen eines Schneckenzauns, Gießkanne zur gezielten Bewässerung.
Zubehör: Schneckenzaun oder Schneckenringe, Wegebelag oder Material zum Abhalten von Schnecken (Holzhäcksel, Kies, Muschelmulch, Sägemehl), Nistkästen und Behausungen für Fraßfeinde von Schnecken.
Anleitung
Gemüse- und Blumenbeete an einem freien, sonnigen Platz anlegen – möglichst nicht neben Komposthaufen, Hecken oder „wilden“ Ecken im Garten. An solchen Stellen finden Schnecken tagsüber Unterschlupf und können dann abends direkt in die Beete kriechen.
Rund um die Beete Versteckmöglichkeiten für Schnecken (hohes Gras, altes Laub, Erdklumpen, -löcher oder -spalten, Holzstücke) entfernen oder regelmäßig absuchen und Tiere sowie Eigelege entfernen.
Den Boden durch häufiges Lockern der Krume feinkrümelig und glatt halten. Vor allem im Herbst alle abgeernteten Beete sofort durchhacken und mit dem Rechen einebnen, so dass Schnecken dort keine Winterverstecke finden oder in Erdlöchern und -spalten ihre Eier ablegen können.
Obwohl das abendliche Gießen von Vorteil ist, um einen Wasserverlust durch Verdunstung und die Verbreitung von Pilzkrankheiten möglichst gering zu halten, bei starkem Schneckenaufkommen besser morgens gießen. Schnecken verlassen erst gegen Abend ihre Verstecke und würden in einem feuchten Beet wesentlich günstigere Bedingungen vorfinden als in einem trockenen.
Beim Gießen darauf achten, den Boden dort, wo keine Pflanzen stehen, trocken zu halten. Am besten also nur gezielt (mit einer Kanne) in den Wurzelbereich der Pflanzen gießen und nicht mit einem Regner die komplette Bodenfläche befeuchten.
Wächst Gras rund um die Beete, dieses sehr kurz halten. Alternativ dazu nicht zu schmale, unbewachsene Wege um die Beete herum anlegen und mit einem trockenen, gegebenenfalls zusätzlich auch scharfkantigen Material belegen (zum Beispiel Holzhäcksel, Kies oder Muscheln).
Beim Verteilen von Kompost darauf achten, dass keine Schneckeneier (runde, weiße Kügelchen) mit ausgebracht werden.
Einen lückenlosen Schneckenzaun rund um die betroffenen Beete ziehen. Noch einige Zeit, nachdem der Zaun aufgestellt wurde, die umschlossene Fläche auf Schnecken hin kontrollieren bzw. die Tiere mit Bierfallen oder ausgelegten feuchten Brettern (unter denen die Schnecken tagsüber Unterschlupf suchen) fangen und aus dem Areal entfernen. Schneckenzäune aus Stahl oder Kunststoff müssen ein besonderes Profil aufweisen: einen weit nach außen übergebogenen Rand, der die Tiere am Überklettern hindert. Zäune aus Kupferblech kommen mit einem glatten Profil aus, da Schnecken in der Regel den Kontakt mit Kupfer meiden.
Wertvolle Einzelpflanzen (zum Beispiel ein besonderer Rittersporn) direkt nach der Pflanzung oder mit beginnendem Austrieb mit einem Schneckenring schützen, der über die Pflanze gestülpt wird.
Eine dicke Schicht Sägemehl zwischen Erdbeerreihen, rund um junge Bohnenpflanzen oder austreibende Dahlien gestreut, hält Schnecken fern. Dabei beachten, dass Sägemehl Stickstoff bindet und dies bei der Düngung berücksichtigt werden muss.
Natürliche Feinde wie Igel, Vögel, Blindschleichen, Kröten oder Laufkäfer fördern, indem diesen Tieren im Garten Nistmöglichkeiten und Unterschlupf geboten werden. Dazu gehört es, den Garten nicht zu sehr „aufzuräumen“ und – am besten am Grundstücksrand – Laub-, Reisig- und Steinhaufen anzulegen.
Zu den effektivsten Schneckenjägern gehören Indische Laufenten, die große Flächen zuverlässig von Schnecken säubern. Die Haltung dieser Tiere kommt aber nur in größeren, ländlichen Gärten in Frage, da die Enten ein flaches Wasserbecken und einen schützenden Stall für das Winterhalbjahr benötigen.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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