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... am Ströbitzer Landgraben

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Unter Beerensträuchern und auf Baumscheiben mulchen

(manufactum.de)

Nach den Eisheiligen sollte unter allen Beerensträuchern und -hecken sowie den Obstbäumen eine Mulchdecke ausgebracht werden. Die Erde ist nun gut erwärmt (eine Mulchschicht vorher würde Sonnenlicht reflektieren und die Bodenerwärmung verzögern), und ab jetzt ist es wichtig, den Boden feucht zu halten und Unkrautbewuchs zu unterdrücken.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Jäter, Flachschneider oder Pendelhacke, Schaufel, Harke oder Rechen zum Verteilen des Mulchmaterials, gegebenenfalls Schere zum Schneiden von Brennnesseln oder Beinwell.
Zubehör: Transportkarre oder -behälter für Mulchmaterial, Gefäß für gejätetes Unkraut, Handschuhe.

Anleitung
Vor dem Aufbringen der Mulchschicht eventuelles Unkraut von der Fläche entfernen.
Als Mulchmaterial eignen sich Stroh, Rindenkompost, Laub, Rasenschnitt, geschnittene Brennnesseln oder Beinwell. Eine gleichmäßig dicke Schicht auf dem Boden verteilen und im Laufe des Sommers immer wieder erneuern, so dass der Boden ständig bedeckt ist, feucht und humusreich bleibt. Die Mulchdecke verhindert auch das Aufkommen von Unkräutern, die somit keine Konkurrenz für die Nutzpflanzen darstellen können. Der Boden bleibt locker und muss nicht gehackt werden – damit wird eine Beschädigung der meist flach verlaufenden Wurzeln der Beerensträucher vermieden.
Rindenkompost oder Kompost mit einer Schaufel ausbringen und mit Harke oder Rechen verteilen und glattziehen. Stroh, Laub, Rasenschnitt oder ähnliche Materialien lassen sich meist einfacher mit den Händen verteilen.
Erdbeeren am besten mit Stroh mulchen. Das Material trocknet schnell, hält die Früchte sauber und zieht keine Schnecken an (wehrt sie aber auch nicht ab).
Bei Stachelbeeren, Johannisbeeren, Jostabeeren und Himbeeren im Mai zunächst eine Schicht Kompost unter den Pflanzen ausbringen, im weiteren Verlauf des Sommers dann mit den oben genannten Materialien mulchen.
Bei Obstbäumen die komplette Baumscheibe (die Fläche unterhalb der Krone, etwas größer als der Kronenradius) mit einer Mulchschicht bedecken. Bei starkem Fruchtansatz einen stickstoffhaltigen Dünger einarbeiten und mit ausbringen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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