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... am Ströbitzer Landgraben

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Blühende Beerensträucher feucht halten

(manufactum.de)

Um im Frühjahr bei den blühenden Beerensträuchern das sogenannte Verrieseln (das Abwerfen von Blüten als natürliche Reaktion auf ungünstige Bedingungen) zu verhindern, muss bei längerer Trockenheit gegossen und der Boden gleichmäßig feucht gehalten werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Gießkanne, Gabel oder Schaufel zum Aufbringen einer Mulchschicht, geeignetes Mulchmaterial wie Laub, Gras oder Stroh, Transportkarre.

Anleitung
Während der Blütezeit der Beerensträucher für eine gleichmäßige und ausreichende Bodenfeuchte sorgen. Dazu den Boden unter den Pflanzen mit einer Mulchschicht aus Laub, Gras oder Stroh bedecken und bei längerer Trockenheit zusätzlich gießen.
Insbesondere die ansonsten pflegeleichten Johannisbeeren neigen zum Verrieseln; auf diese Sträucher also besonders achten.
Auch niedrige Temperaturen während der Blütezeit können zum Verrieseln führen, da dann nur ein kleiner Teil der Blüten bestäubt wird und die übrigen abgeworfen werden. Das Nebeneinanderpflanzen mehrerer Johannisbeersorten vermindert die Gefahr des Verrieselns; ebenso wie die Ansiedlung von Wildbienen und Hummeln im Garten, die auch bei niedrigen Temperaturen fliegen.
Oft zeigt sich auch, dass die Blütenstände innerhalb des Strauchs eher zum Verrieseln neigen als die äußeren – Grund ist in diesem Fall die stärkere Beschattung. Deshalb die Beerensträucher regelmäßig auslichten, so dass auch das Strauchinnere gut besonnt wird.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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