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... am Ströbitzer Landgraben

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Rasenpflege nach dem Winter

(manufactum.de)

Gegen Monatsende kann in den meisten Gegenden zum ersten Mal der Rasen gemäht werden. Zudem empfiehlt es sich, die Rasenfläche nach dem vergangenen Winter gründlich zu pflegen, um den Gräsern einen guten Start in die kommende Saison zu ermöglichen.

Es wird benötigt:

Saatgut: Rasensamen, wenn eine Nachsaat kahler Stellen nötig ist.
Werkzeug: Rasenmäher, Vertikutierer, Rasenlüfter, Rechen, gegebenenfalls eine Gabel, Schaufel.
Zubehör: Feinkompostierer oder Durchwurfsieb, Regner.
Düngemittel: feingesiebter Kompost, Rasendünger.

Den Rasen möglichst tief mähen, auf eine Halmlänge von etwa 3 cm. Das Schnittgut kann als dünne Mulchdecke zum Beispiel auf die Gemüsebeete gestreut werden.
Verfilzte, vermooste oder stark verunkrautete Flächen vertikutieren, um den Rasengräsern beste Wuchsbedingungen ohne Konkurrenz um Licht, Luft und Nährstoffe durch andere Pflanzen zu verschaffen.
Weist der Rasen nach dem Vertikutieren größere Kahlstellen auf, dort nachsäen. Mit der zunehmenden Sonnenscheindauer und dem in der Regel feuchten Boden ist der April (neben dem September) ein idealer Monat für diese Maßnahme. Wichtig ist aber, dass der Boden nicht mehr nasskalt ist, da sonst der Samen von feineren Grasarten verfaulen könnte, statt zu keimen.
Die Kahlstellen mit einem Rechen (bei stark verdichtetem Boden mit einer Gabel) erst auflockern und dann die Erde wieder glattziehen. Zusätzlich eine etwa 3 cm dicke Schicht gute, unkrautfreie Erde oder feingesiebte Komposterde aufbringen, die den Samen gute Anwachsbedingungen gibt. Das Niveau der bearbeiteten Fläche sollte etwas über dem umgebenden Rasen liegen, da sich der Boden später noch setzt.
Nach der Aussaat die Samen flach einrechen und die Fläche mit dem Rechenkopf oder einer Schaufel festklopfen. Bei einer Nachsaat wird etwas dichter gesät als bei einer Neuanlage.
Gut wässern, aber dabei darauf achten, dass die Samen nicht weggeschwemmt werden. Dies gelingt am besten durch die Verwendung eines Regners. Die eingesäte Fläche dann für etwa vier Wochen stets feucht halten.
Auf der kompletten Fläche einen speziellen Rasendünger ausbringen, der die Pflanzen mit den nötigen Nährstoffen für die kommenden Wochen versorgt.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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