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... am Ströbitzer Landgraben

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Italienische Waldreben schneiden

(manufactum.de)

Spätestens im Februar ist es Zeit, die Italienischen Waldreben (Clematis viticella) zurückzuschneiden. Diese Waldrebe gehört zu den sommerblühenden Arten, die ihre Blüten ausschließlich am neuen Holz tragen, also an den Trieben, die nun im Laufe der nächsten Monate gebildet werden. Ein Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt fördert die Bildung kräftiger, langer Triebe mit zahlreichen Blütenknospen. Verzichtet man hingegen auf einen Schnitt, würden die Waldreben von unten her verkahlen und bereits nach wenigen Jahren blühfaul werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfe, saubere Bypass-Schere mit kurzen, gebogenen Klingen („Rosenschere“).
Zubehör: gut sitzende, warme Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut.

Anleitung
Mit einer scharfen Schere alle Triebe auf 30 bis 50 cm einkürzen.
Die genaue Rückschnitthöhe kann innerhalb dieser Bandbreite individuell an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden, wenn die Waldrebe zum Beispiel in Gehölze oder Kletterrosen hineingewachsen ist.
Um bei sehr großen Pflanzen den Überblick zu behalten, gegebenenfalls in mehreren Schritten von oben nach unten arbeiten.

Allgemeine Hinweise zum Schnitt von Waldreben
Italienische Waldrebe Alba LuxuriansItalienische Waldrebe Alba Luxurians
Der richtige Schnitt ist bei den verschiedenen Waldreben-Arten zum Teil sehr unterschiedlich und richtet sich in der Hauptsache nach der Blütezeit. Man teilt die Waldreben deshalb in drei sogenannte Rückschnittgruppen ein:

Die frühen Arten mit einer Blüte bereits ab Mai (zum Beispiel Alpen- und Anemonenwaldreben und viele Wildarten) tragen ihre Blütenknospen an den älteren Trieben, die bereits im Sommer und Herbst des Vorjahrs gebildet wurden. Sie dürfen erst nach der Blüte im Juni oder Juli geschnitten werden.
Die meisten großblumigen Hybriden werden jährlich im Winter etwa um die Hälfte zurückgenommen. Sie blühen im Frühjahr im unteren Bereich an Kurztrieben, im Sommer an neu gebildeten Langtrieben.
Zu den sommerblühenden Arten gehört die oben beschriebene Italienische Waldrebe; sie werden wie beschrieben geschnitten.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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