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Italienische Waldreben schneiden

(manufactum.de)

Spätestens im Februar ist es Zeit, die Italienischen Waldreben (Clematis viticella) zurückzuschneiden. Diese Waldrebe gehört zu den sommerblühenden Arten, die ihre Blüten ausschließlich am neuen Holz tragen, also an den Trieben, die nun im Laufe der nächsten Monate gebildet werden. Ein Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt fördert die Bildung kräftiger, langer Triebe mit zahlreichen Blütenknospen. Verzichtet man hingegen auf einen Schnitt, würden die Waldreben von unten her verkahlen und bereits nach wenigen Jahren blühfaul werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfe, saubere Bypass-Schere mit kurzen, gebogenen Klingen („Rosenschere“).
Zubehör: gut sitzende, warme Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut.

Anleitung
Mit einer scharfen Schere alle Triebe auf 30 bis 50 cm einkürzen.
Die genaue Rückschnitthöhe kann innerhalb dieser Bandbreite individuell an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden, wenn die Waldrebe zum Beispiel in Gehölze oder Kletterrosen hineingewachsen ist.
Um bei sehr großen Pflanzen den Überblick zu behalten, gegebenenfalls in mehreren Schritten von oben nach unten arbeiten.

Allgemeine Hinweise zum Schnitt von Waldreben
Italienische Waldrebe Alba LuxuriansItalienische Waldrebe Alba Luxurians
Der richtige Schnitt ist bei den verschiedenen Waldreben-Arten zum Teil sehr unterschiedlich und richtet sich in der Hauptsache nach der Blütezeit. Man teilt die Waldreben deshalb in drei sogenannte Rückschnittgruppen ein:

Die frühen Arten mit einer Blüte bereits ab Mai (zum Beispiel Alpen- und Anemonenwaldreben und viele Wildarten) tragen ihre Blütenknospen an den älteren Trieben, die bereits im Sommer und Herbst des Vorjahrs gebildet wurden. Sie dürfen erst nach der Blüte im Juni oder Juli geschnitten werden.
Die meisten großblumigen Hybriden werden jährlich im Winter etwa um die Hälfte zurückgenommen. Sie blühen im Frühjahr im unteren Bereich an Kurztrieben, im Sommer an neu gebildeten Langtrieben.
Zu den sommerblühenden Arten gehört die oben beschriebene Italienische Waldrebe; sie werden wie beschrieben geschnitten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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