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Winterschnitt von Obstbäumen

(manufactum.de)

Im November beginnt bei den meisten Obstgehölzen die Zeit des Winterschnitts. Der Vorteil dieses Schnittermins ist, dass der Kronenaufbau im unbelaubten Zustand viel besser beurteilt werden kann, als dies im Sommer der Fall ist. Bei frostfreier Witterung können nun ältere Bäume ausgelichtet oder verjüngt sowie bei jüngeren Bäumen der Aufbau- oder Erziehungsschnitt durchgeführt werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes, sauberes Schneidwerkzeug (je nach Größe der Pflanze und Dicke der Äste: Amboss- oder Bypass-Scheren mit kurzen oder langen Griffen; eher kleine Säge, die auch in dicht gewachsene Kronen geführt werden kann), scharfes Messer zum Glattschneiden von Wundrändern, Leiter.
Zubehör: Drahtkorb zur Wühlmausabwehr, gut sitzende, warme Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut, weitergehende Fachlektüre zum Schnitt von Obstbäumen.

Allgemeine Aspekte und Hinweise zum Schnitt von Obstbäumen

Generell werden Obstbäume geschnitten, um eine Balance zwischen Fruchtbildung und Triebwachstum zu schaffen und die Vitalität und Fruchtbarkeit der Gehölze zu erhalten.
Ein Auslichten der Krone bringt zudem zwei weitere Vorteile mit sich: Da das Holz in einer offenen Krone nach Regengüssen besser abtrocknen kann, wird die Gefahr von Pilzinfektionen vermindert. Zudem fördert ein höherer Lichteinfall in die Krone die Ausfärbung, den Geschmack und den Vitamingehalt der Früchte.
Je stärker der Schnitt, desto kräftiger treibt der Baum wieder aus. Dies allerdings auf Kosten der Blüten- und der Fruchtbildung, da der Baum verstärkt neue Triebe und Blätter bildet.
Je stärker ein Obstbaum wächst, desto später sollte man ihn schneiden, da ein später Schnittermin den Wuchs hemmt und die Bildung von fruchtbaren Kurztrieben fördert. Schwachwachsende Bäume (z.B. Spindelbäume) am besten also schon im Spätherbst schneiden, starkwachsende Bäume dagegen besser erst im Frühjahr.
Äpfel, Birnen und andere Kernobstsorten können das ganze Jahr über geschnitten werden. Vorteilhaft ist der Schnitt im Winter, da das Astgerüst der Krone im unbelaubten Zustand besser zu begutachten ist. (Steinobst wie Kirsche oder Pflaume sollte im belaubten Zustand nach der Ernte geschnitten werden; ein jährlicher Schnitt ist bei vielen Steinobstarten nicht vonnöten.)
Nicht bei Temperaturen unter -5 °C schneiden; das Holz ist dann relativ brüchig und verheilt schlecht.
Nur mit scharfem und sauberem Werkzeug arbeiten.
Äste, die geschnitten werden, komplett entfernen und keine Stümpfe stehenlassen, denn sonst bilden sich an solchen Stellen unerwünschte Neuaustriebe.

Welche Äste werden geschnitten bzw. komplett entfernt?

Abgestorbene oder beschädigte Äste.
Äste, die aneinanderscheuern oder sich kreuzen und sich somit gegenseitig verletzen könnten.
Senkrechtwachsende Äste (Wasserschosse); sie tragen nur sehr wenig Früchte. Optimal ist ein Winkel von etwa 35°.
Äste, die nach innen oder zu dicht wachsen. Sie behindern andere Zweige und bilden wenige bis gar keine Blüten bzw. Früchte aus.
Äste, die parallel zueinander wachsen, konkurrieren miteinander und nehmen sich gegenseitig Licht und Raum. Einen der beiden Triebe frühzeitig komplett entfernen.
Sobald sich ein Ast gabelt, einen der beiden entstehenden Zweige frühzeitig entfernen. Es sollten sich keine Astgabeln bilden, denn hier sammelt sich Regenwasser an und bietet Fäulnispilzen einen optimalen Untergrund.
Äste, die Rindenkrankheiten aufweisen, müssen zur vollständigen Bekämpfung bis 30 cm ins gesunde Holz zurückgeschnitten werden. Auch sogenannte Fruchtmumien (also vertrocknete Früchte des Vorjahrs), Blätter mit Raupennestern und mit Mehltau befallene Triebspitzen entfernen.
Generell gilt: Je mehr Schnittstellen entstehen, desto mehr Wunden hat der Baum. Es ist besser, die Äste direkt am Ansatz (also komplett) zu entfernen, als immer wieder einzelne Äste zu kappen.
Ist die Schnittstelle am Rand ausgefasert oder ausgerissen, den sogenannten Wundrand mit einem scharfen Messer sauber und glatt nachschneiden – dies fördert eine zügige Wundheilung.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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