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Werkzeug einräumen und säubern

(manufactum.de)

Nach den letzten Arbeiten im Garten sollten nun alle Geräte und Werkzeuge gründlich gereinigt und in Haus, Garage oder Schuppen gebracht werden. Den Winter über können dann lockere Stiele befestigt oder Spaten und Scheren geschärft und gefettet werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Wurzelbürste, Werkzeugkratzer oder Spachtel (zum Abkratzen von hartnäckigem Schmutz), Stahldrahtbürste, Handfeile, Eimer.
Zubehör: Stahlwolle oder Schleifvlies, Schleifpapier (sehr feines für die Stiele, groberes für verschmutzte Klingen), Lappen, Abziehstein zum Schleifen, gegebenenfalls Holz- oder Eisenkeile, Behältnis zum Lagern ölgetränkter Lappen.
Reinigungs- und Pflegemittel: Reinigungsbenzin oder Spiritus, Leinöl (oder Leinölfirnis) und Terpentinersatz in einer 50:50-Mischung, Fett oder Öl als Rostschutz für Metallteile.

Anleitung

Die Gartenwerkzeuge von anhaftender Erde reinigen. Größere Klumpen zunächst trocken abkratzen, den verbliebenen Schmutz dann mit Wasser und einer groben Bürste entfernen. Gut trocknen lassen.
Bei Geräten aus Edelstahl ist meist keine weitere Reinigung nötig; Werkzeuge aus Kohlenstoffstahl müssen in der Regel von Rost befreit werden. Leichten Flugrost mit Stahlwolle oder Schleifvlies entfernen, stärkeren (festsitzenden) Rost mit einer Stahldrahtbürste.
Bei allen Schneidwerkzeugen an den Klingen anhaftenden Pflanzensaft entfernen. Dafür Stahlwolle, Schleifpapier oder einen in Reinigungsbenzin oder Spiritus getränkten Lappen verwenden; bei hartnäckigen Verschmutzungen die Klingen ausbauen und einige Zeit in Spiritus einlegen.
Werkzeuge mit geschärften Kanten oder Zähnen sowie die Gartenscheren nachschärfen. Messer- und Scherenklingen am besten mit einem nassen Schleifstein (zum Beispiel einem „Belgischen Brocken“) abziehen; Hacken, Gabel oder Spaten lassen sich gut mit einer Handfeile bearbeiten. Nur mit sehr viel Können und Erfahrung eine Schleifmaschine verwenden; unkundige Anwender tragen in der Regel zu viel Material ab und erhitzen den Stahl so stark, dass er ausglüht – und in der Folge nie wieder richtig scharf werden kann.
Die Werkzeugstiele mit einem feuchten Lappen säubern und wenn nötig abschleifen. Dazu ein sehr feines Schleifpapier (Korn 120 und feiner) oder Schleifvlies verwenden; Stahlwolle könnte kleine Drahtfasern im Holz hinterlassen.
Werkzeuge nicht – wie oft empfohlen – in Wasser stellen, wenn der Kopf nicht mehr fest am Stiel sitzt. Das häufige Aufquellen und Austrocknen des Holzes begünstigt Fäulnisbakterien und erhöht die Bruchgefahr des Stiels hinter dem Werkzeugkopf deutlich. Besser einen Holz- oder Eisenkeil einschlagen und somit dauerhafte Abhilfe schaffen.
Alle Metallteile – vor allem die aus Kohlenstoffstahl – zum Schutz vor Rost einfetten oder einölen. Alternativ die Werkzeuge in einen Eimer mit Sand stecken, dem etwas Öl zugegeben wurde. Insbesondere bei dieser Methode nur biologisch abbaubares Öl verwenden, zum Beispiel Ballistol.
Alle Holzteile mit einer 50:50-Mischung von Leinöl (oder Leinölfirnis) und Terpentinersatz einreiben. Leinöl pflegt das Holz und erzeugt eine schöne glatte Oberfläche; der Terpentinersatz fördert ein tiefes Eindringen in das Holz. Wegen der Selbstentzündungsgefahr verwendete Lappen niemals offen lagern, sondern nur in einer Dose oder einem verschließbaren Glas.
Den Rasenmäher mit einem Spachtel und einer groben Bürste von Gras- und Erdresten befreien. Bei motorbetriebenen Geräten den Tank leeren (leer fahren oder an der Tankstelle entsorgen lassen) und nach Herstellerangaben Konservierungsöl in den Motor füllen. Starterbatterien ausbauen und frostfrei lagern, das Öl wechseln und im Fachbetrieb die Messer schärfen lassen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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