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Gemüsebeet bestellen im Herbst

(manufactum.de)

Gesät und gepflanzt wird nun kaum mehr, das Hauptaugenmerk im Gemüsegarten liegt im Herbst auf der Pflege der späten Kulturen (Wässern, Abdecken, Boden lockern) sowie der Ernte und gegebenenfalls der Einlagerung geeigneter Gemüse.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Harke, Kultivator oder Flachschneider zur Bodenlockerung, Hacke, Handegge oder Rechen zum Einebnen der Beete, Pflanzkelle oder Pflanzholz, Gießkanne mit abnehmbarer Brause, Grabegabel, Messer für die Ernte von Zucchini, Kürbis oder Rosen- und Grünkohl.
Zubehör: Erntegefäße verschiedener Größe, Vlies, Kisten oder andere Gefäße zur Einlagerung oder Nachreife von Tomaten, Zeitungspapier, Thermometer.

Anleitung

Zwischen den Reihen von Spinat, Feldsalat und Zichoriensalaten leicht durchharken und den Boden locker halten. Aufgelaufene Unkräuter dabei entfernen.
Die Jungpflanzen der ausgesäten Winterkopfsalate in tiefe Furchen ins Beet auspflanzen. Bei Frost mit Tannenreisig abdecken.
In der ersten Oktoberhälfte können noch Wintersteckzwiebeln und Knoblauch gesteckt werden.
Bei Trockenheit alle Salate, die späten Kohlsorten und andere Wintergemüse auf den Beeten wässern.
Knollensellerie wächst bei warmer Witterung bis Ende Oktober und benötigt bis zur Ernte noch viel Wasser. Bei trockener Witterung also reichlich gießen.
Fenchel, Brokkoli, die letzten Pflücksalate, Gurken, Paprika und Tomaten fast täglich ernten. Endivien und Zuckerhut sind nun reif, ebenso wie Rote Bete, Schwarzwurzeln und Rettich sowie die späten Radieschen und Möhren.
Kümmernde Kohlpflanzen bei der Ernte auf den Befall mit Kohlhernie kontrollieren. Dieser ist an knollenartigen Verdickungen an den Wurzeln zu erkennen, die die Leitungsbahnen schädigen und damit den Wassertransport stören – die Pflanzen kümmern und welken. Da diese Krankheit kaum zu bekämpfen ist, befallene Pflanzen unbedingt komplett aus dem Garten entfernen; in die Biotonne geben und keinesfalls auf den Kompost.
Viele Gemüse und Salate vertragen leichte Minusgrade (zum Beispiel Möhre, Sellerie, Rote Bete, Brokkoli, Petersilienwurzel, Pastinake, Chinakohl, Zuckerhut, Radicchio oder Endivien). Die Pflanzen so lange wie möglich auf den Beeten lassen und bei leichten Frösten mit Vlies abdecken. Erst wenn starke Nachtfröste angesagt sind, die Gemüse (an einem trockenen Tag) ernten und im Keller einlagern oder besser im Gewächshaus oder Frühbeet „einschlagen“ (mit Wurzel ausgraben und – provisorisch – wieder in Erde einpflanzen).
Insbesondere für die Lagergemüse gilt: So lange wie möglich im Beet stehenlassen. Je länger sie dort ausreifen können, desto besser ist die Lagerfähigkeit.
Ende Oktober ist Erntezeit für Lagerrüben (Rote Bete, Steckrübe, Knollensellerie), Rettich und Möhren). Damit die Früchte nicht ausbluten, faulen oder vertrocknen, bei der Ernte behutsam zu Werke gehen (am besten eine Grabegabel verwenden) und nur völlig unversehrtes Erntegut ins Lager geben. Das Laub vorsichtig abdrehen, nicht abschneiden, und die Wurzel nicht abreißen. Anhaftende Erde vorsichtig abklopfen oder abschütteln. Lagenweise in Holzkisten (gegebenenfalls mit einer Folie oder Papier ausgeschlagen) oder andere Behältnisse (Zinkwännchen, große Steingefäße, Kunststoffbottiche) einfüllen und mit feuchtem Sand bedecken. In einem kühlen, luftfeuchten Raum lassen sich die Rüben dann bis zum nächsten Frühjahr lagern; je höher die Luftfeuchtigkeit, desto weniger Wasser verlieren sie.
Lauch, Rosenkohl und Grünkohl den ganzen Winter über frisch vom Beet ernten und im Freiland stehenlassen. Nur in sehr rauhen Lagen mit einer Reisigabdeckung schützen oder an einem geschützten Platz (im Freien) einschlagen.
Das Gemüse ausmachen und an geschützter Stelle einschlagenDas Gemüse ausmachen und an geschützter Stelle einschlagen
Das Gemüse ausmachen und an geschützter Stelle einschlagen

Lagerrüben vorsichtig mit einer Gabel ernten und nicht beschädigenLagerrüben vorsichtig mit einer Gabel ernten und nicht beschädigen
Lagerrüben vorsichtig mit einer Gabel ernten und nicht beschädigen

Im Keller in Kisten lagern und mit feuchtem Sand bedeckenIm Keller in Kisten lagern und mit feuchtem Sand bedecken
Im Keller in Kisten lagern und mit feuchtem Sand bedecken

Mit der Ernte von Grün- und Rosenkohl erst nach dem ersten Frost beginnen. Durch Frosteinwirkung erhöht sich der Zuckergehalt, das Gemüse wird aromatischer und entwickelt erst dann seinen typischen Geschmack.
Schwarzwurzeln und Topinamburknollen können den ganzen Winter im Boden gelassen und bei Bedarf frisch ausgegraben werden – vorausgesetzt, der Boden ist offen. Um zu verhindern, dass er bei starken Frösten hart gefriert, den Standort mit einer wärmenden Schicht aus Laub, Stroh oder Mist abdecken.
Vor der ersten Frostnacht die letzten Tomaten pflücken oder – zum Beispiel bei Wildtomaten – die kompletten Fruchtstände abschneiden und in Küche oder Vorratsraum nachreifen lassen. Für die Bildung des roten Farbstoffs ist nämlich nicht Licht, sondern eine bestimmte Temperatur notwendig: zwischen 15 und 22 °C. Unbeschädigte (Einzel-)Früchte einlagig in Kisten dunkel aufstellen oder die Fruchtstände kopfüber aufhängen. Nach etwa drei Wochen ist die Reife abgeschlossen, das Aroma allerdings nicht so ausgeprägt wie bei Früchten, die am Strauch gereift sind.
Ebenfalls vor dem ersten Nachtfrost die letzten Zucchini und Kürbisse ernten. Zucchini halten in einem kühlen, frostfreien Raum viele Wochen lang frisch, und auch Kürbis kann noch eine Zeitlang liegenbleiben, bis er verarbeitet werden muss.
Droht noch kein Frost, Kürbis erst dann ernten, wenn der Stiel verholzt ist. (Etwa 10 cm Stiel an der Frucht belassen, dann ist sie länger haltbar.) In Regenperioden ein Brett unter die Früchte legen, um Faulstellen zu verhindern.
Abgeerntete Beete sofort durchhacken und einebnen, damit Schnecken nicht in Erdlöchern oder -ritzen ihre Eier ablegen können.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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