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Kompost umsetzen und offene Mieten abdecken

(manufactum.de)

In offenen Kompostmieten kann der Rotteprozess durch zu viel Nässe gestört werden und in Fäulnis umschlagen. Um dies, wie auch die Auswaschung von Nährstoffen durch starke Winterniederschläge, zu vermeiden, sollte der Kompost im Spätherbst abgedeckt werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Folie oder Plane, gegebenenfalls Holzbalken zum Unterlegen, sonstiges Abdeckmaterial (Rasenschnitt, Laub oder Erde), Kompostbehälter, Gabel, Schaufel, gegebenenfalls Häcksler, Ast- oder Rosenschere zum Zerkleinern von Gartenabfällen.

Anleitung

Offene Kompostmieten mit geeigneten Materialien bedecken, die das Eindringen von zu viel Nässe im Winterhalbjahr verhindern. Durch die Abdeckung wird bzw. bleibt es im Inneren auch etwas wärmer, und die Rotte kommt selbst bei tiefen Außentemperaturen nicht zum Stillstand.
Über fertigen oder halbfertigen Kompost eine Folie oder Plane legen und dabei darauf achten, dass die Miete dennoch ausreichend belüftet ist, da es sonst zu Fäulnis kommen kann. Zu diesem Zweck zum Beispiel Holzbalken auf den Kompost (unter die Folie) legen.
Halbfertigen Kompost vor dem Abdecken nochmals umsetzen, um durch diesen zusätzlichen Sauerstoffeintrag die Abbauprozesse zu fördern.
Frisch aufgesetztes Material braucht für die Kompostierung noch viel Feuchtigkeit; deshalb mit Rasenschnitt, einer dicken Laubschicht oder Gartenerde bedecken.
Soweit noch nicht geschehen, vor dem Winter alle während der vergangenen Saison (und verstärkt in den letzten Wochen durch das Abräumen der Beete) angefallenen Gartenabfälle ordentlich in einer Kompostmiete aufsetzen. Vorher zerkleinern und gut durchmischen, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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