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Abgeerntete Gemüsebeete für den Winter bearbeiten

(manufactum.de)

Wenn die Gemüsebeete erst im November leer geräumt werden, reicht es in der Regel, den Boden zu lockern und zu mulchen. Nur sehr schwerer, tonhaltiger Boden muss umgegraben werden, damit er gut durchlüftet wird und nicht verschlämmt. Die groben Schollen bleiben auf der Fläche liegen und werden in den nächsten Monaten durch Frosteinwirkung zerkleinert.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Grabegabel oder Sauzahn, Harke, Rechen oder Handegge, Schaufel, Kultivator, Spaten bei schwerem Boden.
Zubehör: Sammelgefäß für Unkraut, Transport- oder Schubkarre, Arbeitshandschuhe, reifer Kompost, abgelagerter Mist oder Kalk (nach einer in einem Labor beauftragten Bodenanalyse oder einem im Handel erhältlichen Schnelltest), gegebenenfalls Winterroggensaat zur Gründüngung.

Anleitung

Die Beete nach der Ernte mit Grabegabel oder Sauzahn lockern und mit Harke, Rechen oder Handegge einebnen. Ein Umgraben ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Benötigt der Boden eine Nährstoff- und/oder Humuszufuhr – eine Bodenanalyse gibt dazu Auskunft –, mit einem Kultivator halbverrotteten Kompost oder Mist gleichmäßig auf der Fläche verteilen.
Wird kein Dünger ausgebracht, den Boden mit einer schützenden Mulchschicht aus Laub, Ernterückständen, Grasschnitt oder sonstigen, nicht holzigen Schnittabfällen abdecken.
Alternativ als „lebende Mulchdecke“ und Gründünger Winterroggen aussäen. Diese Art keimt sehr rasch und bildet eine wintergrüne Pflanzendecke, die im Frühjahr oberflächlich in den Boden eingearbeitet wird. Die Aussaat von Winterroggen ist bis zum Frost möglich.
Nur sehr schwere, tonhaltige Böden umgraben, um die Erde zu durchlüften und eine Verschlämmung zu verhindern. Die Erde dazu spatentief wenden, die dabei entstehenden groben Schollen aber nicht zerkleinern. Sie werden in den kommenden Monaten durch Frosteinwirkung zerkleinert: Durch Frosthebung und -sprengung zerfallen die großen Aggregate in kleinere Einheiten, und der Boden nimmt eine stabile Krümelstruktur an (die sogenannte Frostgare). Aus diesem Grund unbedingt vor Beginn der Frostperiode umgraben.
Weiche Erntereste beim Lockern oder Umgraben mit in den Boden einarbeiten (oder als Mulchdecke auf der Fläche verteilen); Strünke und kranke Pflanzenteile dagegen entfernen.
Noch vorhandene Unkräuter entfernen. Dies erspart im Frühjahr einige Arbeit, da viele Wildkräuter den Winter über weiterwachsen. Besonders sorgfältig Wurzelunkräuter wie Quecke und Giersch auslesen, da jedes im Boden verbliebene Wurzelstückchen neu austreibt.
Gegebenenfalls (nach dem Ergebnis einer Bodenuntersuchung) Kalk ausbringen, der über den Winter mit Regen und Schnee in den Boden eingeschwemmt wird.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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