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... am Ströbitzer Landgraben

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Rhabarber pflanzen und teilen

(manufactum.de)

Frisch gepflanzter Rhabarber braucht etwa drei Jahre, bis er kräftig genug ist, um eine reiche Ernte zu bringen. Wird die Staude im September oder Oktober gepflanzt, verschafft ihr das einen Wachstumsvorsprung, und es können schon nach anderthalb Jahren die ersten Stangen geerntet werden.

Es wird benötigt:

Pflanzen: gesunde Rhabarberpflanzen, mindestens im 2-Liter-Topf.
Werkzeug und Zubehör: Spaten, Spatenschaufel, reifer Kompost, verrotteter Mist oder anderer organischer Dünger, Gießkanne mit abnehmbarer Brause, Arbeitshandschuhe.

Anleitung

Rhabarber kann gut 10 Jahre am selben Standort stehen; deshalb bei der Anpflanzung einen Standort mit ausreichend Platz auswählen: eine Fläche von etwa anderthalb Metern Durchmesser bzw. einen Platz mit Abstand von etwa 1 m zu allen Seiten.
Nicht den Standort einer alten Rhabarberanpflanzung wählen, sondern den Platz wechseln.
Rhabarber bevorzugt frische, tiefgründige, durchlässige und nährstoffreiche Böden in sonniger oder halbschattiger Lage. Vor der Pflanzung den Boden mit Kompost, verrottetem Mist oder einem anderen organischen Dünger verbessern.
Ein ausreichend großes Pflanzloch mit Spaten oder Spatenschaufel ausheben und den Rhabarberballen so pflanzen, dass die Augen einige Zentimeter unter der Erdoberfläche sitzen. Danach gut festdrücken oder antreten und durchdringend (mit einer Kanne ohne Gießbrause) gießen.
Ältere Rhabarberstauden, die zu groß geworden sind oder an Vitalität nachgelassen haben, jetzt im Oktober teilen und an einen neuen Standort setzen.
Zum Teilen den Wurzelstock ausgraben und mit einem Spaten mit möglichst scharfem Blatt vorsichtig ein Seitenteil abstechen. Jedes Teilstück sollte etwa ein Kilogramm schwer sein und mindestens eine Knospe haben. Vor dem Wiedereinpflanzen die Teilstücke beziehungsweise deren „Schnittkante“ abtrocknen lassen, damit die Pflanze in der Erde nicht fault.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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