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Walnüsse ernten und lagern

(manufactum.de)

Die Erntezeit für Walnüsse erstreckt sich von Mitte September bis Ende Oktober. Die Nüsse sind dann reif, wenn sie vom Baum fallen und ihre Schale aufplatzt; gut getrocknet und richtig gelagert sind sie dann viele Monate lagerbar.

Es wird benötigt:
Zubehör: Sammelgefäße und Aufbewahrungsbehältnisse, Haushaltshandschuhe, flache Kisten, Siebe, Roste, Sackleinen, alte Handtücher o.ä. zum Trocknen, Säcke, Netze oder geeignete Aufbewahrungsgefäße zur Lagerung.

Anleitung

Die Nüsse so lange wie möglich am Baum lassen; frühe Fröste schaden nicht. Nicht vom Baum schlagen, sondern warten, bis sie von selbst zu Boden fallen. Nur dann ist sicher, dass die Nüsse vollständig ausgereift sind (auch erkennbar am Aufplatzen, Schrumpeln und Schwarzwerden der weichen Außenhülle) und demzufolge den vollen Geschmack ausgebildet sowie für lange Zeit lagerbar sind. Reife Walnüsse sind durch die hohen Gehalte an Vitamin C und Omega-3-Fettsäuren sehr gesund.
Die abgefallenen Nüsse möglichst jeden Tag auflesen, damit sie im – unter Umständen – feuchten Gras nicht anfangen zu faulen oder schimmeln. Praktisch ist es, für diese Zeit das Gras unter dem Walnussbaum kurz zu halten.
Nur gesunde Nüsse auflesen. Hin und wieder sind Walnüsse mit Raupen befallen. Dabei handelt es sich um den Apfelwickler, der unter bestimmten Umständen auch andere Obstarten befällt. Ein größeres Problem stellt inzwischen ein Befall mit der Walnussfruchtfliege dar. Durch die Fraßtätigkeit der Larven fault das Fruchtfleisch, wird schwarz und matschig; der Ernteausfall kann 80% und mehr betragen. Befallene sowie faulige oder schimmelige Nüsse sorgfältig auflesen und in der Biotonne entsorgen, um den Befall zu reduzieren.
Besonders gut schmecken Walnüsse gleich nach der Ernte. Vor dem Verzehr ganz frischer Nüsse unbedingt die dünne weiße, sehr bitter schmeckende Haut entfernen, die um den Fruchtkörper unter der Nussschale liegt. Bei getrockneten Nüssen ist dies nicht notwendig, da die Haut mit dem Feuchtigkeitsentzug auch die Bitterstoffe verliert.
Zur Lagerung vorgesehene Nüsse sorgfältig reinigen und trocknen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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