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Laub sammeln und kompostieren

(manufactum.de)

Herbstliches Falllaub ist ein natürlicher Winterschutz für Pflanzen und Boden, da es eine schützende, wärmende und dazu durch Zersetzung nährende Schicht bildet. Zwischen Stauden und Sträuchern sollte es daher liegen gelassen, von Rasenflächen oder Gehwegen aber entfernt und kompostiert werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Laubbesen (Fächerbesen), gegebenenfalls Gabel zum Aufschichten von Laub- und Komposthaufen, gegebenenfalls Rasenmäher (Kreiselmäher), Gartenschere zum Zerkleinern weiterer Kompostmaterialien.
Zubehör: Laubkomposter, andere Kompostbehälter, Abfallsäcke für krankes Laub, Sammelgefäße, eng sitzende Arbeitshandschuhe.
Kompostzusätze: Algenkalk, Steinmehl, Hornmehl, Hornspäne, gegebenenfalls Kompostbeschleuniger, weitere Kompostmaterialien zum Aufsetzen von Mischkompost (Grünschnitt, Erntereste, Rasenschnitt, zerkleinerte Zweige oder Küchenabfälle).

Anleitung

Falllaub nicht zu lange auf dem Rasen liegen lassen, sondern regelmäßig entfernen. Unter dem Laub würden die Gräser durch Lichtmangel vergilben und aufgrund von Sauerstoffmangel faulen. Das Laub am besten unter Bäume und Sträucher ziehen und dort als schützende Mulchschicht verteilen oder auf den Kompost geben.
Laub auch von häufig benutzten Wegen auf dem eigenen Grundstück sowie gegebenenfalls angrenzenden Bürgersteigen regelmäßig entfernen. Dachrinnen von Laub freihalten, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Zwischen Stauden und Sträuchern gefallenes Laub liegen lassen und bei Stauden erst vor dem Neuaustrieb im Frühjahr entfernen. Ausgenommen sind wintergrüne Stauden; von diesen zu dicke Laublagen entfernen.
Krankes Laub (zum Beispiel unter Obstbäumen oder mit Miniermotten befallenes Kastanienlaub) in Säcken sammeln und aus dem Garten entfernen.
In einer ruhigen Gartenecke einen Laubhaufen (vermischt mit etwas Gehölzschnitt) auftürmen, der als Winterquartier für Igel und diverse Nutzinsekten dienen kann.
Beim Kompostieren die unterschiedlichen Verrottungszeiten beachten: Die Blätter von Obstbäumen, Ziersträuchern, Linde, Esche, Ahorn, Birke oder Haselnuss liefern schon innerhalb eines Jahres feinen Laubhumus, während das Laub von Walnuss, Eiche, Kastanie, Buche oder Platane deutlich länger benötigt, da Gerbstoffe, Wachsüberzüge oder hohe Säuregehalte die Rotte behindern.

Kleinere Mengen schwer verrottbaren Laubs mit Hilfe eines Rasenmähers (Kreiselmäher mit Auffangkorb) zerkleinern. Mikroorganismen haben dann zur Zersetzung eine größere Angriffsfläche, und die Blätter verrotten schneller. Auch nur in kleineren Mengen auf den Kompost geben.
Extrem festes Laub wie zum Beispiel das der Platane besser nicht auf den Kompost geben, sondern auf großen Grundstücken separat in einer Ecke sammeln und mit Gehölzschnitt abdecken oder in Säcke füllen und abfahren lassen.
Ansonsten Laub auf dem Kompost immer im Wechsel mit anderen Materialien (Erntereste, welke Sommerblumen, Rasenschnitt, zerkleinerte Zweige, Küchenabfälle) aufschichten, um die Rotte zu verbessern. Zwischen den Lagen etwas Algenkalk, Steinmehl oder Hornspäne und Grobkompost einstreuen.
Den fertigen Komposthaufen mit Gras, Stroh oder Laub abdecken. Der Kompost muss locker und feucht sein.
Speziellen Laubkompost folgendermaßen aufschichten: Laubblätter, am besten von verschiedenen Baumarten, vermischen. Auch Grünmaterial (zum Beispiel zerkleinerte Brennesseln) kann untergemischt werden. In Lagen von etwa 30 cm aufschichten, dazwischen Kompost oder Steinmehl und einen tierischen Dünger (Mist, Hornmehl) einstreuen, gegebenenfalls auch einen Kompostbeschleuniger. Im Frühjahr den stark zusammengefallenen Haufen umsetzen. Nach einigen Monaten (je nach Witterung) ist eine sehr gute, dunkle Erde entstanden; halbverrottetes Laub ist ein hervorragendes Material zum Mulchen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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