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Wurzelnackte Obstbäume pflanzen

(manufactum.de)

Mit dem Laubfall ab Ende des Monats – der den Eintritt der Pflanzen in die winterliche Ruhephase ankündigt – beginnt die herbstliche Pflanzzeit für wurzelnackte Obstgehölze. Apfel, Birne, Pflaume, Zwetsche oder Kirsche können nun gepflanzt werden. Andere Obstarten wie Pfirsich, Aprikose, Nektarine, Feige, Quitte, Walnuss, Brombeere, Wein und Kiwi setzt man besser im Frühjahr, damit sie mit stärker ausgebildeten Wurzeln in den ersten Winter gehen können.

Es wird benötigt:

Pflanzen: Obstbäume (möglichst pflanzfertig geschnitten und als wurzelnackte Ware, mit vitalem, gesundem Wurzelwerk).
Werkzeug: Spaten, Grabegabel, Schaufel, Transport- oder Schubkarre, Hammer oder Fäustel, Gießkanne mit Brause, gegebenenfalls Bypass-Schere mit scharfen, sauberen, kurzen Klingen („Rosenschere“).
Zubehör: stabile Stützpfähle in passender Länge, gegebenenfalls engmaschiges Drahtgitter oder sogenannte Wühlmauskörbe, Bindematerial (Baumband aus Gummi, Kokos- oder Sisalstrick), Mulchscheibe aus Texon oder Kokos, Stammschutz (Matte aus Holzlatten oder Kunststoffhülle), feuchtebeständige Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe.
Bodenhilfsstoffe, je nach Bodenbeschaffenheit: reifer, abgelagerter Kompost, Kalk, Bentonit, Gesteinsmehl, gegebenenfalls Bodenanalyse oder pH-Schnelltest (in Gartenmärkten erhältlich).

Allgemeine Hinweise

Der optimale pH-Wert liegt für die meisten Obstgehölze bei 6 bis 6,5. Zu saure Böden aufkalken, dazu am besten kohlensauren Magnesium-Kalk verwenden. Ist der aktuelle pH-Wert des Gartenbodens nicht bekannt, empfiehlt sich eine Bodenanalyse. Soll eine Streuobstwiese bepflanzt werden, kann auch der örtliche Gartenbauverein um Auskunft zu den Bodenverhältnissen gebeten werden.
Stark sandige Böden mit Humus oder Bentonit verbessern.
Sehr tonige oder steinige Böden tief und gründlich lockern. Zusätzlich die Pflanzlochsohle mit einer Grabegabel lockern bzw. aufreißen, um die Gefahr der Vernässung im Wurzelbereich zu vermindern.
Gute Baumschulen liefern schon pflanzfertig geschnittene Bäume. Ist dies nicht der Fall, die Triebe um etwa ein Drittel zurücknehmen, um den Wasserverbrauch nach der Pflanzung möglichst gering zu halten. Knapp über den Knospen schneiden. Zusätzlich gebrochene oder beschädigte Pflanzenteile (Wurzeln, Äste) entfernen. Nur mit einer scharfen und sauberen Schere arbeiten.
Bei der Pflanzung großwerdender Obstgehölze den Abstand zum Nachbargrundstück, zu benachbarten Pflanzen sowie Gebäuden beachten. Ebenso die Bäume in die langfristige Gartengestaltung einplanen (Schattenwurf), da sie viele Jahrzehnte am selben Ort stehen werden.

Anleitung

Voraussetzung sind eine frostfreie Wetterlage und ein nicht gefrorener Boden. Möglichst sofort pflanzen, um dem Baum übermäßigen Trockenstreß zu ersparen.
Den Baum einen Tag oder einige Stunden vor der Pflanzung in Wasser stellen.
Das Pflanzloch ausreichend groß ausheben, also deutlich größer als das vorhandene Wurzelwerk. Wichtig ist, dass die sich neu bildenden Wurzeln in lockere Erde einwachsen können. Dies entspricht in der Regel einer Tiefe von 40 bis 60 cm bei einem Durchmesser von 60 bis 80 cm. (Wurden die Pflanzlöcher schon im Februar vorbereitet, finden die Wurzeln in der lockeren, schon abgesetzten und gegebenenfalls verbesserten Erde optimale Bedingungen vor.)
Bei der Pflanzung auf keinen Fall Dünger oder Stallmist zugeben; dies würde eine zügige (Faser-)Wurzelentwicklung hemmen. Gut verrotteter Kompost oder Gesteinsmehl können aber dem Erdaushub untergemischt werden.
Zuerst neben die Mitte des Pflanzloches einen stabilen Stützpfahl einschlagen. Er soll später etwa eine Handbreit vom Stamm entfernt stehen. Die Länge des Pfahls ist abhängig von der Baumform: Bei Halb- und Hochstämmen soll er etwa 10 cm unterhalb des Kronenansatzes enden, bei schwachwachsenden Baumformen wie Spindel- oder Buschbaum dagegen weit in die Krone hineinragen, da er auf Dauer für die Standfestigkeit des Baums verantwortlich ist.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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