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... am Ströbitzer Landgraben

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Bodenanalyse beauftragen

(manufactum.de)

War das Wachstum in der vergangenen Saison nicht zufriedenstellend und sind seit der letzten Bodenanalyse mehr als drei Jahre vergangen, sollte eine Bodenprobe entnommen und untersucht werden lassen. Eine Untersuchung jetzt im Herbst gibt Empfehlungen für die vorwinterliche Bodenpflege (zum Beispiel dem Ausbringen von Kalk) und die Düngeplanung für das kommende Frühjahr.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Spaten, Zwiebelpflanzer oder Unkrautstecher mit langem, schmalem Blatt, Eimer, Probentüte und Umschlag (wenn nicht vom Labor gestellt), Arbeitshandschuhe.

Anleitung zur Entnahme einer Bodenprobe

Die Kenntnis um Zustand und Güte des eigenen Gartenbodens ist die Voraussetzung für eine „richtige“ Düngung: die die Pflanzen optimal versorgt, Boden und Grundwasser vor überschüssigem Nährstoffeintrag bewahrt und, nicht zuletzt, Geld spart.
Es gibt zwei sinnvolle Termine für eine Bodenanalyse: das Frühjahr und den Herbst. Die Untersuchung im Frühjahr gibt Empfehlungen für die Düngeplanung der anschließenden Saison.
Ergibt die Untersuchung im Herbst einen zu niedrigen pH-Wert, ist eine Kalkung noch im Spätherbst/Frühwinter notwendig, damit die Winterniederschläge den Kalk lösen und im Boden verteilen können. Ist der Humusgehalt zu gering, sollte jetzt Mist oder Kompost ausgebracht werden; das Material kann den Winter über ablagern und stellt den Pflanzen im Frühjahr – bei wieder beginnender Bodenaktivität – die enthaltenen Nährstoffe zur Verfügung. Darüber hinaus können Nährstoffe wie Phosphor oder Kalium dann im Frühjahr gezielt ausgebracht werden.
Eine aussagekräftige Analyse umfasst die Ermittlung der folgenden Werte: Humusgehalt, pH-Wert, Kalzium-, Phosphor-, Kalium-, Magnesium-, Kupfer-, Eisen-, Mangan- und Zinkgehalt sowie die biologische Aktivität des Bodens.
Daraus ergeben sich konkrete Empfehlungen: Welche Düngemittel sollen in welcher Menge wann ausgebracht werden, wie kommen bestimmte Bodenbeschaffenheiten zustande (Verdichtung, Salzgehalt, Phosphatreserve, pH-Wert, Humusqualität oder Belastung mit Schwermetallen), und was ist zur Optimierung zu tun?
Die Düngeempfehlungen sollten idealerweise vor allem organische Dünger (Mist, Kompost, Hornspäne oder Knochenmehl) berücksichtigen oder zur Ausbringung von Brennnesseljauche oder Aussaat einer passenden Gründüngungsmischung raten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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