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... am Ströbitzer Landgraben

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Rasen aussäen und auf den Winter vorbereiten

(manufactum.de)

Im September ist die beste Zeit, um eine neue Rasenfläche anzulegen, denn der Boden ist noch warm, die Luft aber schon kühler. Auch sollte jetzt der vorhandene Rasen nach der starken Beanspruchung in den vergangenen Sommermonaten – durch hohe Temperaturen, längere Trockenperioden und intensive Nutzung der Fläche – regeneriert werden, damit die Rasengräser gut gestärkt in den Winter gehen können.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: scharfe Schere mit kurzen, gebogenen Klingen („Rosenschere“), stachelfeste Arbeitshandschuhe, Erntegefäß (nicht zu groß, eher flach), Gefäß für Schnittgut.

Anleitung

Den Rasen möglichst tief mähen und das Schnittgut von der Fläche abfahren.
Verdichtete, verfilzte, vermooste oder stark verunkrautete Flächen vertikutieren, damit wieder Luft an die Wurzeln gelangt, sie ohne Konkurrenz Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können und die Rasengräser gut belichtet werden. Das herausgelöste Gras und Moose von der Fläche entfernen.
Ab Mitte des Monats mit einem kalibetonten organischen Rasendünger oder einer dünnen Kompostschicht düngen. (Dies ist gleichzeitig die letzte Rasendüngung des Jahres.)
Weist der Rasen nach dem Vertikutieren größere Kahlstellen auf, mit einem Sand-Kompost-Gemisch auffüllen und dort nachsäen.
Die Kahlstellen mit einem Rechen (bei stark verdichtetem Boden mit einer Gabel) erst auflockern und dann die Erde wieder glattziehen. Zusätzlich eine etwa 3 cm dicke Schicht gute, unkrautfreie Erde oder feingesiebte Komposterde aufbringen, die den Samen gute Anwachsbedingungen gibt. Das Niveau der bearbeiteten Fläche sollte etwas über dem umgebenden Rasen liegen, da sich der Boden später noch setzt.
Den Samen gleichmäßig, breitwürfig über die Fläche verteilen; bei einer Nachsaat etwas dichter säen als bei einer Neuanlage.
Den Samen flach einrechen und den Boden walzen bzw. andrücken. Kleine Flächen mit dem Rechenkopf oder einer Schaufel festklopfen, bei größeren Neuanlagen eine Rasenwalze verwenden – die zum Beispiel im Gartencenter, im Baumarkt oder bei Genossenschaften (Raiffeisen) auch geliehen werden kann.
Gut wässern, aber dabei darauf achten, dass die Samen nicht weggeschwemmt werden. Dies gelingt am besten durch die Verwendung eines Regners. Die eingesäte Fläche dann für etwa vier Wochen stets feucht halten.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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