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... am Ströbitzer Landgraben

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Johannisbeeren über Steckhölzer vermehren

(manufactum.de)

Im Gegensatz zu den meisten anderen Gehölzen lassen sich von Johannisbeeren schon ab September Steckhölzer schneiden – die noch vor dem Winter gut bewurzeln und mit einem Wachstumsvorsprung in die neue Saison gehen. Auch Josta- und Gartenheidelbeeren können jetzt auf diese Weise vermehrt werden.

Es wird benötigt:
Pflanzen: Gesunde, reichtragende Johannisbeersträucher mit kräftigen, einjährigen Trieben.
Werkzeug und Zubehör: scharfes (Stecklings-)Messer, Gabel oder Kultivator zur Bodenlockerung, gegebenenfalls Pflanzenetiketten, Gießkanne.

Anleitung

Kräftige, einjährige Triebe abnehmen und sorgfältig entblättern. Nur ausgereiftes Material verwenden – lässt sich der Trieb über den Daumen biegen, ist das Holz noch zu weich und eine gute Bewurzelung eher unwahrscheinlich.
In Stücke mit je fünf bis sechs Augen (Knospen) teilen; das entspricht einer Länge von etwa 25 Zentimeter.
Die Steckhölzer mit einem scharfen Messer zuschneiden, so dass beide Enden knapp über bzw. unter einem Auge liegen. Das untere Ende zusätzlich schräg anschneiden.
Einen Standort im lichten Schatten wählen und dort den Boden gut lockern. Den Platz auch im Hinblick darauf aussuchen, dass die Steckhölzer bis zum nächsten Herbst nicht stören oder versehentlich darauf getreten werden könnte. Gegebenenfalls den Standort markieren.
Im Abstand von etwa fünf Zentimetern in die lockere Erde stecken und so tief, dass ein bis zwei Augen aus dem Boden herausragen.
Steckhölzer von verschiedenen Sorten mit beschrifteten Etiketten eindeutig markieren.
Die Erde gut einschlämmen, danach noch einmal kontrollieren, ob die Hölzer nicht zu tief oder zu hoch sitzen, und bis zum Winter gut feucht halten.
Im nächsten Herbst sind die Steckhölzer ausreichend bewurzelt und zu Jungpflanzen herangewachsen, die dann an ihren endgültigen Standort gesetzt werden können.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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