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... am Ströbitzer Landgraben

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Zwiebeln ernten und einlagern

(manufactum.de)

Im September ist Zeit für die Zwiebelernte. Damit sie über viele Monate haltbar sind, dürfen die Zwiebeln nicht zu früh aus der Erde geholt werden und müssen gut nachreifen können.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Grabegabel, Sisal- oder Jutegarn, Ernte- und Transportgefäße, Kisten mit Lattenboden, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten.

Anleitung

Zwiebeln erst dann ernten, wenn das Laub (von selbst) dürr wird. Sind die Schlotten nach einem regenreichen Sommer noch grün, die Zwiebeln mit einer Grabegabel etwas anheben. Dadurch zerreißt ein großer Teil der Wurzeln, und die Reife wird beschleunigt. Das Laub zu diesem Zweck nicht knicken oder niedertreten; bei solchen Zwiebeln setzt eine „Notreife“ ein, und sie halten – wie auch zu früh geerntete Zwiebeln – nicht lange im Lager.
Geerntete Zwiebeln an einem sonnigen, regengeschützten Platz nachreifen lassen, damit die Schale aushärtet (und somit die Lagerbarkeit erhöht wird). In Perioden ohne Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung zu diesem Zweck einfach für sechs bis zehn Tage auf dem Beet liegenlassen, ansonsten unter einem Dach trocknen.
Zum Nachtrocknen einen luftigen, möglichst schattigen Platz wählen, an dem die Zwiebeln langsam trocknen. Zu schnelles und zu warmes Trocknen kann zum Aufplatzen der äußeren Schalen führen. Die Zwiebeln in Bündeln oder zu Zöpfen geflochten aufhängen oder lose in Kisten legen.
Wenn das Laub ganz trocken ist, lose Schalen und Wurzelreste entfernen. Bei Zwiebeln, die in Kisten liegen, zusätzlich die Laubreste entfernen.
Beschädigte Zwiebeln für die baldige Verwendung aussortieren.
Für die nun folgende mehrmonatige Lagerung das restliche Erntegut in Kisten füllen, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Von Zeit zu Zeit das Lagergut auf faule oder austreibende Zwiebeln überprüfen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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