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Schneckeneier entfernen

(manufactum.de)

Im Spätsommer und Herbst legen Schnecken an verschiedenen Stellen im Garten ihre Eier ab: jedes Tier bis zu 400 Stück. Damit die Schneckenpopulation nicht Jahr für Jahr anwächst, muss die Eiablage möglichst verhindert bzw. die Gelege aufgespürt und entfernt werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Hacke, Harke oder Kultivator, Rechen oder Handegge, Transportgefäß zum Abtragen von Mulchschichten, Arbeitshandschuhe.

Anleitung

Besonders „gefährdete“ Stellen im Garten um diese Jahreszeit immer wieder überprüfen. Schnecken legen ihre Eier (eine Ansammlung Dutzender stecknadelkopfgroßer, milchigweißer Kügelchen) bevorzugt in Ritzen und Spalten in Erde oder Totholz, am Beetrand, an Wegkanten, unter Regentonnen, Pflanzgefäßen, Holzstücken, losen Steinen, Laub- und Mulchschichten, auf dem Kompost oder in Erdlöchern ab, die bei der Gemüseernte entstehen.
Am wirksamsten ist es, die Eiablage ganz zu verhindern. Dazu zum Beispiel die Erde auf Beeten durch häufiges Lockern der Krume feinkrümelig und glatt halten und im Herbst alle abgeernteten Beete sofort durchhacken und mit Rechen oder Handegge einebnen.
Mulchschichten, die den Sommer über gute Dienste auf den Beeten geleistet haben, in Gärten mit hohem Schneckenaufkommen jetzt entfernen.
Beim Verteilen von Kompost darauf achten, dass keine Schneckeneier (runde, weiße Kügelchen) mit ausgebracht werden.
Gefundene Nester freilegen: Die Eier vertrocknen in der Sonne oder werden von Vögeln verspeist.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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