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... am Ströbitzer Landgraben

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Neues Erdbeerbeet anlegen

(manufactum.de)

Da Fruchtgröße und Ertrag bei Erdbeeren mit jedem Jahr abnehmen, sollte spätestens nach drei bis vier Jahren der Bestand komplett erneuert und an einem anderen Platz im Garten ein neues Erdbeerbeet angelegt werden. Im August ist dazu die ideale Zeit.

Es wird benötigt:

Pflanzen: Stauden in passender Zusammenstellung (bei der Auswahl Standortansprüche, Wuchsform und Größe im ausgewachsenen Zustand beachten), gegebenenfalls dazu passende Blumenzwiebeln.
Werkzeug: Grabegabel, Schaufel, Kultivator oder Rechen, Feinkompostierer oder Durchwurfsieb, Pflanzkelle, -hacke oder -spaten, je nach Größe des Wurzelballens.
Zubehör: Sammelgefäß für Steine oder Unkraut, gegebenenfalls Erdsieb, Eimer oder ähnliches Gefäß zum Tauchen der Pflanzen, Gießkanne, feuchtebeständige Arbeitshandschuhe, gegebenenfalls Knieschoner.
Düngemittel: reifer Kompost, Hornspäne oder anderer organischer Dünger.
Anleitung
Den passenden Standort auswählen. Erdbeeren bevorzugen offene, sonnige bis leicht halbschattige Lagen, die nicht zu windig sind. Sie sind relativ winterhart, reagieren jedoch empfindlich auf Spätfröste, da die Blüte früh einsetzt. Die Ansprüche an den Boden sind eher gering; wichtig ist, dass er durchlässig ist und keine Staunässe entstehen kann. Ideal ist ein gut durchlüfteter, humoser, leicht sandiger Lehmboden.
Erdbeeren sind nicht gut mit sich selbst verträglich. Deshalb bei der Neuanlage eines Beetes eine weite Fruchtfolge einhalten und eine Fläche nur alle drei bis vier Jahre mit Erdbeeren bepflanzen.
Bei der Sortenauswahl beachten, dass viele Erdbeeren selbstunfruchtbar sind und eine passende Befruchtersorte im selben Beet benötigen, um später Früchte ansetzen zu können.
Vor der Pflanzung den Boden mit Gabel, Kultivator oder Sauzahn gründlich lockern, dabei Unkraut und größere Steine entfernen.
Den Boden mit organischem Material anreichern; für die humusliebende Erdbeere ist Kompost der am besten geeignete Dünger (3 bis 4 Liter/qm). Neben dem Düngeeffekt als langsam fließende Nährstoffquelle verbessert er auch das Bodenleben und die Humusbildung. Steht kein Kompost zur Verfügung, einen organischen Dünger mit ins Pflanzloch geben (etwa 10 g).
Möglichst nicht bei trockener und sonniger Witterung pflanzen; der Himmel sollte bedeckt und der Boden feucht sein, um den Wasserverlust durch Verdunstung zu minimieren.
Die Pflanzen im Abstand von 25 bis 35 cm setzen – bei einem Reihenabstand von 60 bis 80 cm.
So tief pflanzen, dass der Wurzelhals (das „Herz“) nur knapp über der Erde liegt; bei Pflanzen mit Topfballen sollte dieser etwa 1 cm mit Erde bedeckt sein, damit er nicht austrocknet. Zu hoch gepflanzte Erdbeeren zeigen eine gehemmte Wurzelbildung, und es steigt die Auswinterungsgefahr. Sackt der gelockerte Boden nach der Pflanzung etwas ab, die Jungpflanzen dementsprechend „nachdrücken“. (Von Vorteil ist es, wenn das Beet schon zwei bis drei Wochen vor der Pflanzung vorbereitet wurde, so dass sich der Boden nun wieder gesetzt hat.)
Kräftig wässern – am besten jede Pflanze einzeln ohne Brausekopf – und den Boden durch eine Mulchschicht (Laub, Rindenmulch, Stroh oder Grasschnitt) vor Austrocknung schützen und unkrautfrei halten. Ein gleichmäßig feuchter Boden erleichtert den Jungpflanzen die Wurzelbildung.
Erdbeerjungpflanzen sind sehr empfindlich gegen Trockenstress, da sie noch über ein unzureichendes Wurzel-, aber relativ viel Blattwerk verfügen und bei Trockenheit rasch welken. Die Anpflanzung in den nächsten Wochen deshalb stets ausreichend feucht halten.
Aufgrund des relativ großen Reihenabstands lassen sich Erdbeerbeete im ersten Standjahr mit Gemüse zwischennutzen. Geeignet sind Radieschen, Spinat, Steckzwiebeln oder einjährige Gewürzkräuter.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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