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... am Ströbitzer Landgraben

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Rückschnitt bei Weinreben und Kiwi

(manufactum.de)

Schlingende Obstgehölze wie Weinreben oder Kiwi sind über die Saison sehr wüchsig und jetzt im Sommer meist so dicht belaubt, dass fruchttragende Triebe überwachsen und die Früchte beschattet werden. Damit die Reife in den kommenden Wochen nicht beeinträchtigt wird und der gewünschte Wuchs sowie die Fruchtbildung im nächsten Jahr gefördert werden, müssen die Spaliere nun beschnitten werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfe Bypass-Schere mit kurzen, gebogenen Klingen („Rosenschere“), gegebenenfalls mit langen Griffen („Astschere“), wenn die Pflanzen sehr hoch gewachsen sind, mit schmalen, spitzen Klingen („Blumenschere“) zum Entfernen einzelner Blätter oder Früchte.
Zubehör: Leiter bei hochgewachsenen Spalieren, Sammel- und Transportgefäß für das Schnittgut, gegebenenfalls Draht oder Schnur zum Anbinden von Trieben am Spalier.
Anleitung zum Sommerschnitt von Weinreben
Die fruchttragenden Triebe bilden an den Blattachseln viele (ausschließlich beblätterte) Seitenäste, die um Wasser und Nährstoffe konkurrieren und die Besonnung der reifenden Früchte erschweren. Diese sogenannten Geiztriebe komplett entfernen, also direkt an der Ansatzstelle abschneiden. Außerdem dient diese Maßnahme als vorbeugender Schutz vor Pilzkrankheiten (vor allem Botrytis), die sich in einem dichten, damit schlecht durchlüfteten Blätterwerk gut ansiedeln und schnell verbreiten können.
Gegebenenfalls zusätzlich einzelne Blätter entfernen, die die Trauben beschatten und deren Reife behindern. Nicht zu früh (und nicht zu stark) entblättern; bei sonnigem Wetter kann dies sonst zu Sonnenbrandschäden an den unreifen Trauben führen. Eine Schere mit schmalen Klingen verwenden, um die Früchte nicht zu beschädigen.
Ende August die Jahrestriebe entspitzen. Dies fördert die Verholzung und damit die Winterhärte. Auch überhängende, zu lang oder in die nächste Etage des Spaliers gewachsene Triebe einkürzen; gegebenenfalls am Spalier leiten und anbinden.
Anleitung zum Sommerschnitt von Kiwi
Die langen Schlingtriebe auf etwa 50 cm zurückschneiden; sie fruchten dann im nächsten Jahr an der Basis.
Fruchttragende Triebe auf vier bis acht Blätter nach den letzten Früchten einkürzen.
Bei zu hohem Fruchtansatz überzählige Früchte ausdünnen, damit sich die verbleibenden besser entwickeln können. Wenn möglich mit den Fingern auskneifen, ansonsten eine Schere mit schmalen, spitzen Klingen verwenden („Blumenschere“), um die umgebenden Früchte nicht zu beschädigen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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