Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

und herzlich willkommen ...


... am Ströbitzer Landgraben

  • Home
  • Standort
  • News
  • Termine
  • Medien
  • Freie Gärten
  • Bildergalerie
  • Vorstand
  • Download
  • Tipps
  • Inserate
  • Gartenlokal
HomeStandortNewsTermineMedienFreie GärtenBildergalerieVorstandDownloadTippsInserateGartenlokal

Frühjahrsblühende Ziergehölze auslichten

(manufactum.de)

Die Frühjahrsblüher unter den Ziergehölzen – Forsythie, Blutjohannisbeere, Schneeball, Winterjasmin oder Deutzie – sind nun verblüht und können bei Bedarf ausgelichtet werden. Etwa alle drei Jahre sollte solch ein Schnitt erfolgen, um die Blühwilligkeit und Vitalität des Strauchs zu erhalten.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes, sauberes Schneidwerkzeug (je nach Größe der Pflanze und Dicke der Äste: Amboss- oder Bypass-Scheren mit kurzen oder langen Griffen; eher kleine Säge, die auch in dicht gewachsene Pflanzen geführt werden kann).
Zubehör: gut sitzende Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut.
Anleitung
Den Strauch nicht rundherum einkürzen, sondern nur einzelne Triebe herausnehmen. In Frage kommen dafür die ältesten Zweige (deren Blühwilligkeit nachgelassen hat) sowie zu dicht stehende, nach innen wachsende, sich kreuzende oder aneinanderscheuernde Triebe.
Die zu entfernenden Triebe direkt über dem Boden abschneiden. Dies fördert einen neuen, frischen Austrieb von der Basis her (der Strauch „verjüngt“ sich) und eine sichere Blüte im nächsten Jahr, da die jetzt wachsenden Jungtriebe bis zum Herbst die Knospen für die nächste Frühjahrsblüte angesetzt haben. Zudem behält der Strauch seinen artspezifischen Habitus. Ein bloßes Einkürzen der Triebe würde dagegen zu einer übermäßigen Verzweigung und im Prinzip zum Gegenteil dessen führen, was mit einem Auslichtungsschnitt bewirkt werden soll: Der Strauch würde immer dichter, verlöre seine natürliche Wuchsform, würde überaltern und nur noch spärlich blühen.

  • Januar
  • Februar
  • März
  • April
  • Mai
  • Juni
  • Juli
  • August
  • September
  • Oktober
  • Dezember
  • November

Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Admin
© 2013 - 2025 Andreas Rusch
089781