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Hohe Stauden, Pfingstrosen und Dahlien stützen

(manufactum.de)

Bei einigen Großstauden wie Rittersporn, Aster, Phlox, vielen Dahlien und Pfingstrosen empfiehlt sich nun das Anbringen einer Stütze. Sie bewahrt die Pflanzen vor einem Auseinanderfallen bei Wind oder starkem Regen und verhindert Schäden durch Abbrechen oder -knicken. Zudem wird durch eine geeignete Stütze der Habitus der Pflanze und somit ihre gewünschte Wirkung in Beet und Rabatte erhalten.

Es wird benötigt:
Zubehör: Pflanzenstützen in passender Form und Größe, gegebenenfalls kleinere, verzweigte Äste, Bindematerial.
Anleitung
Die Stütze früh genug anbringen, damit die Pflanzen hineinwachsen können und nicht bei einem späteren „Hineinzwängen“ Schaden durch abgeknickte Triebe oder Blüten nehmen.
Je nach Wuchsform und -höhe eignen sich verschiedene Stützen: einfache Stäbe, an die die Pflanze angebunden wird, sowie halboffene und geschlossene Ringe, die die Staude umfassen.
Die Stützen sollten, nachdem sie fest in die Erde gesteckt wurden, etwa zwei Drittel so hoch sein, wie die Pflanze später wird.
Eine Stütze mit passendem Durchmesser wählen bzw. auch beim Anbinden darauf achten, dass die Pflanzen nicht zu sehr „geschnürt“ werden. Bei starkem Wind würden die Triebe sonst genau an der Bindestelle abknicken. Ein zu dichtes Zusammenbinden hat außerdem meist optische Nachteile (wirkt unnatürlich und steif) und erhöht die Krankheitsanfälligkeit, da sich in dem dichten Blattwerk Nässe länger hält und somit ein Pilzbefall gefördert wird.
Neben fertigen Staudenstützen aus Metall, Holz oder Kunststoff eignen sich auch dünne verzweigte Äste (Reisig), die kreuzförmig vor bzw. um die Stauden herum in die Erde gesteckt werden und einen schönen, natürlich wirkenden Halt geben.
Manufactum-Tipp
Wachsen die Pflanzen kompakt und standfest, ist in vielen Fällen das Anbringen einer zusätzlichen Stütze gar nicht nötig. Dies ist unter Beachtung der folgenden Hinweise zu erreichen:

Auf eine ausgewogene und bedarfsgerechte Nährstoffversorgung achten. Zu stark gedüngte oder einseitig versorgte Pflanzen bilden schwaches oder weiches Gewebe, (zu) lange Triebe, und sie sind instabil und wenig standfest.
Die Stauden eher trocken halten. Dies bremst das Wachstum und sorgt somit für kompaktere Pflanzen.
Stauden wie zum Beispiel Aster, Chrysantheme oder Sonnenbraut „pinzieren“, wenn die Pflanzen etwa 20 cm hoch sind – dies ist je nach Witterung Mitte April bis Mitte Mai der Fall. Dazu die Triebspitzen auskneifen (in der Regel mit den Fingernägeln) oder abschneiden – die Pflanze bildet daraufhin vermehrt Seitentriebe, wird weniger hoch und wächst stattdessen kompakter, buschiger und standfester.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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