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... am Ströbitzer Landgraben

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Zweijährige Blumen vereinzeln

(manufactum.de)

Die vor einigen Wochen ausgesäten Zweijährigen wie Nachtkerze, Goldlack, Bartnelke, Fingerhut, Glockenblume, Stiefmütterchen, Vergissmeinnicht oder Stockrose stehen jetzt zu dicht in der Aussaatschale und müssen vereinzelt (pikiert) werden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Pikierholz, Pflanzholz oder -kelle, Gießkanne mit möglichst feiner Brause („Gewächshauskanne“).
Zubehör: geeignete Gefäße (kleine Einzeltöpfe, Anzuchtplatten mit eher großen Einzelkammern, flache Schalen).
Erde: Aussaaterde oder nur schwach aufgedüngte, gute Blumenerde.
Anleitung
Zu eng im Aussaatgefäß stehende Sämlinge konkurrieren um Licht und Wurzelraum und behindern sich gegenseitig im Wachstum. Die Jungpflanzen deshalb entweder einzeln in kleine Töpfe oder wieder in Schalen oder Kisten setzen, dann aber mit größerem Abstand. Kräftige Pflanzen mit kleinem Wurzelballen können – wenn es nicht heiß und trocken ist – auch schon direkt ins Freiland an ihren endgültigen Standort gepflanzt werden.
Die Gefäße mit einem schwach aufgedüngten Substrat befüllen und mit der Handfläche oder einem passenden Holzstück andrücken.
Vor dem Einsetzen der Pflanzen das Substrat durchdringend mit einer feinen Brause wässern. Dies erspart ein späteres Gießen, bei dem die gerade frisch eingesetzten Pflänzchen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Mit Hilfe eines Pikierholzes die Jungpflanzen in der Aussaatschale vorsichtig anheben und je nach Größe einzeln oder in kleinen Tuffs entnehmen und auseinandersortieren. (Zu schwache oder beschädigte Pflanzen verwerfen.)
Die Wurzeln mit den Fingernägeln etwa um ein Drittel einkürzen, um die Verzweigung anzuregen und später einen gut entwickelten Wurzelballen zu erhalten.
Die Pflänzchen (in ein vorgebohrtes Loch) bis knapp unterhalb der Keimblätter einpflanzen und die umgebende Erde mit dem Pikierholz leicht andrücken.
Bis etwa Mitte des Monats ist auch noch Zeit für weitere Aussaaten. Alles Wissenswerte dazu finden Sie im Monat Juni unter „Zweijährige Blumen aussäen“.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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