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... am Ströbitzer Landgraben

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Sommerschnitt bei Süßkirsche

(manufactum.de)

Während oder direkt nach der Ernte ist ein guter Schnittzeitpunkt für Süßkirschen. Jetzt lassen sich die Bäume gut auslichten und in Höhe und Breite begrenzen. Zudem erfolgt die Wundheilung im Sommer rasch, so dass die Bäume durch den Schnitt keinen Schaden nehmen.

Es wird benötigt:
Zubehör: gut sitzende Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut, gegebenenfalls Utensilien für die Jungbaumerziehung (Gewichte oder sonstiges Material zum Herunterbinden zu steil stehender Äste: Seil, kleine Pfosten oder Bodenheringe).
Anleitung
Eine Süßkirsche muss nicht jährlich geschnitten werden.
Süßkirschen nicht im Winter schneiden. Sie vertragen einen Schnitt in der kalten Jahreszeit schlechter als andere Arten, weil dann bei der Süßkirsche keine Wundheilung einsetzt, Schaderreger eindringen können oder „Gummifluss“ (eine physiologische Störung, die zur Schwächung des Baumes führt) entsteht.
Ein Schnitt im Sommer – zur Zeit der Ernte – hat dagegen mehrere Vorteile: Die Wundheilung erfolgt sehr rasch, und auch größere Schnittmaßnahmen (bis ins alte Holz) werden gut vertragen. Bei großen, wüchsigen Bäumen kann das Wachstum etwas gedrosselt werden und die Ausmaße des Baums sowie eine eventuell zu dichte Krone sind im beblätterten Zustand besser zu erkennen. Außerdem können durch die Kombination von Schnitt und Ernte auch die (meist schönsten) Kirschen aus den obersten Kronenpartien gepflückt werden, indem die entsprechenden Äste komplett herausgenommen und auf dem Boden abgeerntet werden können.
Alternativ ist in milden Jahren ein Schnitt im März möglich. Dann wird viel neues Fruchtholz gebildet, und der Baum kann verjüngt werden.
Solange der Baum noch klein ist, den Mitteltrieb in die Höhe ziehen. Hat die Kirsche ihre endgültige Höhe erreicht und soll kein weiteres Höhenwachstum mehr erfolgen, den Mitteltrieb auf einen seitwärts gehenden Gerüstast zurücksetzen.
Bei Jungbäumen auf den Abgangswinkel der Leitäste achten. Zu steil stehende Äste im Juni mit angehängten Gewichten - oder durch Herunterbinden flach halten.
Beim Schnitt auf einen pyramidalen Baumaufbau mit einer günstigen Verteilung der sogenannten Bukettsprosse achten. Dies sind Kurztriebe mit bukettartig angeordneten Fruchtknospen und die fruchtbarsten Teile des Astgerüsts.
Später die Krone nur noch auslichten, also einzelne Äste oder Astteile entfernen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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