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Jungbäume von Graswuchs freihalten

(manufactum.de)

Um jungen Bäumen das Anwachsen zu erleichtern, sollte die Baumscheibe in den ersten Standjahren von Bewuchs durch andere Pflanzen freigehalten werden – insbesondere von Gras, wenn die Bäume in eine Wiese gepflanzt wurden.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Spaten oder Grabegabel zum Anlegen der Baumscheibe, Hacke, Grubber, Kultivator oder diverse Jätgeräte zum Freihalten der Fläche, Gabel oder Schaufel zum Ausbringen und Rechen zum Verteilen von Mulchmaterial.
Zubehör: spezielle Mulchscheiben aus Texon oder Kokosfasern, schwarze Mulchfolie oder organisches Mulchmaterial (Grasschnitt, Holzhäcksel, Laub), Transportgefäße für Mulchmaterial, gegebenenfalls Kalk, organischer Stickstoffdünger, Holzasche oder Phosphatdünger.
Anleitung
Rund um den Baum eine sogenannte Baumscheibe mit einem Radius von 50 bis 70 Zentimeter anlegen. Die Größe der Baumscheibe richtet sich nach dem Durchmesser der Krone und sollte etwas größer als dieser sein.
Diese Fläche von Bewuchs durch andere Pflanzen, vor allem Gras freihalten, damit diese nicht mit dem jungen Baum um Nährstoffe und Wasser konkurrieren und so seine Wurzelbildung und damit ein gutes Anwachsen erschweren. Eine geschlossene Wiesen- oder Rasenfläche könnte zudem verhindern, dass Wasser und Nährstoffe überhaupt in den Boden eindringen und damit in den Wurzelbereich des Baums gelangen können. Auf Rasenflächen wirkt sich zudem die im Frühjahr übliche Stickstoffdüngung ungünstig auf das Wachstum des Baums aus: Er bildet dann lange, eher schwache Triebe, die nicht gut fruchten.
Die Fläche entweder durch regelmäßiges Jäten oder durch eine Bedeckung mit Mulch freihalten. Steht der Baum in einer Wiese, kann zum Mulchen zum Beispiel der anfallende Grasschnitt verwendet werden, ansonsten eignen sich auch Holzhäcksel, Laub oder schwarze Mulchfolie. Alternativ gibt es spezielle, runde Mulchscheiben aus Kokosmatten oder Texon, die – am besten gleich nach der Pflanzung – um den Baumstamm auf den Boden gelegt werden.
Die Baumscheibe nur flach bearbeiten; keinesfalls umgraben, da sonst die oberflächennahen Baumwurzeln zerstört werden.
Besonders wichtig ist eine freie Baumscheibe in den ersten fünf Jahren. Ist der Baum dann gut angewachsen, kann das Gras auch bis an den Stamm wachsen.
Die Pflege einer Baumscheibe im Jahresverlauf
Frühjahr
Die Baumscheibe offen und unbedeckt halten, damit sich der Boden leichter erwärmen kann.
Den Boden durch oberflächliches Hacken oder Grubbern lockern, um Luft eindringen zu lassen.
Wenn nicht im Herbst schon erfolgt, jetzt Kalk einarbeiten. Der damit verbundene Anstieg des pH-Wertes bewirkt eine Hemmung des Pilzwachstums und fördert die Bakterientätigkeit.
Der Hauptwasserbedarf der Bäume ist im April und Mai, bei Trockenheit zusätzlich gründlich wässern.
Sommer
Mit dem ersten Wiesenschnitt (im Juni) die Baumscheibe mulchen. Damit wird unerwünschter Unkrautwuchs unterdrückt, das Bodenleben aktiviert und eine Austrocknung des Bodens durch Verdunstung des Bodenwassers vermieden.
Die Mulchdecke den ganzen Sommer über liegen lassen und gegebenenfalls immer wieder erneuern.
Bei zu geringer Neutrieblänge (weniger als 30 cm) eine organische Stickstoffdüngung aus abgelagertem Stallmist oder Kompost oder einem anderen organischen Dünger geben.
Herbst
Das Mulchmaterial von der Baumscheibe entfernen, da sich darunter auch gerne Wühlmäuse verstecken.
Eine Düngung mit Holzasche oder einem Phosphatdünger (zur Förderung der Wurzelbildung) ist für das weitere Wachstum und die Nährstoffversorgung der Bäume sinnvoll.
Winter
Die Baumscheibe offen und unbedeckt halten, damit sich der Boden leichter erwärmen kann.
Den Boden durch oberflächliches Hacken oder Grubbern lockern, um Luft eindringen zu lassen.
Wenn nicht im Herbst schon erfolgt, jetzt Kalk einarbeiten. Der damit verbundene Anstieg des pH-Wertes bewirkt eine Hemmung des Pilzwachstums und fördert die Bakterientätigkeit.
Der Hauptwasserbedarf der Bäume ist im April und Mai, bei Trockenheit zusätzlich gründlich wässern.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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