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... am Ströbitzer Landgraben

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Regelmäßig jäten und den Boden lockern

(manufactum.de)

Ab den ersten Maitagen gehört die regelmäßige Bodenpflege nun zu den wichtigsten Gartenarbeiten für die kommenden Monate.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Flachschneider, (Roll-)Kultivator, Rechen, Pendelhacke oder Harke zur oberflächlichen Bodenlockerung, gegebenenfalls Schaufel und Transportgefäß zur Ausbringung von Mulchmaterial.
Zubehör: Sammelgefäß für größere Unkrautpflanzen, Mulchfolie oder Mulchmaterial (Rasenschnitt, Holzhäcksel, Zeitungspapier), Arbeitshandschuhe.
Anleitung
Die Bodenkrume mit Flachschneider, Rechen, (Roll-)Kultivator oder Harke oberflächlich durchziehen und lockern. Dies sorgt zum einen für eine gute Bodendurchlüftung und hilft zum anderen die Bodenfeuchtigkeit zu erhalten, da es die senkrecht verlaufenden Kapillarröhrchen im Boden – in denen Wasser aus tieferen Schichten nach oben steigt – an der Bodenoberfläche unterbricht und so verhindert, dass das Wasser dort ungenutzt verdunsten kann.
Die beste Zeit dafür ist, wenn der Boden nach einem Regenguss oder dem Gießen oberflächlich abgetrocknet ist, und dies – wenn es in den kommenden Wochen warm wird – möglichst am Abend.
Beim Lockern des Bodens gleichzeitig aufkommendes Unkraut entfernen. Bei trockener Witterung reicht es aus, die Unkrautpflanzen aus dem Boden zu hacken oder ihre Wurzeln – mit Flachschneider oder Pendelhacke – zu unterschneiden und dann auf dem Beet liegen zu lassen. Sie vertrocknen dort sehr schnell, werden zersetzt, und die organische Masse wird wieder dem Boden zugeführt.
Unkrautpflanzen spätestens dann entfernen, wenn sie die (erwünschten) Pflanzen im Wachstum beeinträchtigen oder bevor sie zur Samenreife gelangen – und sich dann massiv vermehren würden. Unkräuter sind in der Regel sehr vital und schnellwüchsig und stellen zum Beispiel für Gemüsejungpflanzen eine erhebliche Konkurrenz um Wasser, Nährstoffe und Raum dar.
Alternativ zum regelmäßigen Hacken und Bodenlockern offene Beetflächen mulchen. Eine ständige Mulchdecke trägt ebenso zur Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit bei und unterdrückt gleichzeitig den Wuchs von Unkraut auf der Fläche. Während des Sommers empfiehlt sich hierfür der ohnehin regelmäßig anfallende Rasenschnitt.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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