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... am Ströbitzer Landgraben

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Offene Beetflächen mulchen

(manufactum.de)

Wo im Garten ein bodenbedeckender Pflanzenbewuchs fehlt – auf abgeernteten Gemüsebeeten, in Beeten mit Jungpflanzen oder unter Hecken und Beerensträuchern –, sollte eine Mulchschicht aufgebracht werden, um den Boden vor Austrocknung, Verschlämmen oder Erosion zu schützen und den Bewuchs mit Unkräutern zu unterdrücken.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Schaufel, Harke oder Rechen, Schere oder Sichel, Rasenmäher.
Zubehör: großvolumige Transportkarre, sonstige Transportbehältnisse, Arbeitshandschuhe.
Materialien zum Mulchen: Rasen- oder Wiesenschnitt, Beinwell- oder Brennnesselblätter, Stroh, Strohhäcksel, Gründüngung, Mulchfolie, Mulchpapier, Rindenmulch, Rindenhumus, Holzfasern, Holzhäcksel.
Anleitung
Von Frühjahr bis Herbst mulchen; immer wenn offene Flächen vorliegen.
Keine Unkrautsamen (durch überständige Gräser, Kräuter oder Brennnesseln) und Schädlinge (Blattläuse, Schaumzikaden) mit dem Mulchmaterial auf die Beete bringen.
Beim Mulchen mit Stroh, Sägespänen, Rinde oder Holzfaser das Problem der sogenannten Stickstoffestlegung beachten. Diese Materialien haben ein „weites C/N-Verhältnis“, das bedeutet, sie bestehen zum überwiegenden Anteil aus Kohlenstoff (C) und enthalten nur wenig Stickstoff (N). Beginnen die Bodenorganismen mit der Zersetzung solcher Mulchdecken, benötigen sie dazu Stickstoff, den sie dem Boden entnehmen und der den dort wachsenden Pflanzen dann nicht mehr zur Verfügung steht. Dies muss durch eine zusätzliche Düngung ausgeglichen werden.
Je nach Material und Schichtdicke wird Unkraut nur zum Teil unterdrückt. Die durchwachsenden Pflanzen einzeln herausziehen oder -stechen; nicht flächig mit einer Hacke arbeiten.
Kontinuierliches Mulchen über einen längeren Zeitraum kann eine Zunahme an Schnecken zur Folge haben, da die Tiere unter dem Material gute Unterschlupfmöglichkeiten finden. In Gärten mit hohem Schneckenaufkommen daher nur während längerer Trockenperioden mulchen oder nur bei Kulturen, die keinen Schaden durch Schneckenfraß (mehr) erleiden können. Die Mulchschicht im Spätsommer entfernen, um die Eiablage der Schnecken dort zu verhindern. Alternativ „gefährdete“ Flächen mit einem Schneckenzaun schützen und innerhalb dessen mulchen.
Die Dicke der Mulchschicht der Wetterlage (vor allem der Niederschlagsmenge) anpassen, um Fäulnis zu vermeiden. Je reichlicher die Niederschläge, desto dünner die Schicht auftragen.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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